GEBÜHREN – AUSZUG AUS DER FRIEDHOFS-GEBÜHRENORDNUNG
Erdbestattung
Wahlgrabstätte für 30 Jahre | 900,- € |
Reihengrabstätte für 25 Jahre | 460,- € |
Kindergrabstätte für 10 Jahre | 185,- € |
Pflegefreies Erdgrab für 25 Jahre einschl. Namensaufführung | 1.705,- € |
Doppelwahlgräber im pflegefreien Rasenfeld mit 30-jähriger Nutzungszeit einschl. Namensaufführung auf liegendem Grabstein | 4.090,- € |
Feuerbestattung
Urnenwahlgrabstätte für 30 Jahre | 450,- € |
Pflegefreies Urnengrab für 25 Jahre einschl. Namensaufführung | 1.294,- € |
Doppelurnenwahlgräber im pflegefreien Rasenfeld mit 30-jähriger Nutzungszeit einschl. Namensaufführung auf liegendem Gedenkstein | 3.100,- € |
Pflegefreie Urnengrabstätten (Einzelgrabstellen) in einer Urnengemeinschaftsanlage mit 25-jähriger Nutzungszeit einschl. Namensaufführung auf einer Stele | 1.050,- € |
Urnengrabstätte
Pflegefreie Urnengrabstätten (Einzelgrabstellen) in einer Urnengemeinschaftsanlage mit 25-jähriger Nutzungszeit einschl. Namensaufführung auf einer Stele | 1.300,- € |
Beisetzungsgebühren
Sargbestattung bis zum 5. Lebensjahr | 390,- € |
Sargbestattung ab dem 5. Lebensjahr | 470,- € |
Urnenbestattung | 310,- € |
Für die Richtigkeit der genannten Gebühren übernehmen wir keine Gewähr.