Beerdigung, Bestattung und Trauerfeier in Zeiten der Corona-Krise
Trotz aller Beschränkungen und Vorsichtsmaßnahmen, Abschied und Trauer ist gerade in der heutigen Zeit besonders wichtig! Bestattungen sind ausdrücklich vom Kontaktverbot ausgenommen. Leider können diese jedoch nur noch unter Berücksichtigung des §11 Abs. 4 CoronaSchVO erfolgen. D.h. bei der Bestattung ist der Kreis der Teilnehmer auf den engsten Familienkreis zu beschränken und die dort genannten hygienischen Mindestanforderungen zu beachten.
Ihre Cornelia Welp