Darf die Urne ins Wohnzimmer?
BESTATTUNGSGESETZ – mehr Offenheit gewünscht – Oldenburger erklären Standpunkte.
In anderen Bundesländern wie zum Beispiel Bremen gibt es liberalere Gesetze. Auch in Oldenburg gibt es den Wunsch nach mehr Handlungsspielraum im Umgang mit Urnen.
Die Urne mit Omas sterblichen Überresten steht auf einem Regal im Wohnzimmer – warum eigentlich nicht? Wenn es um die Art und Weise der Bestattung geht, müssen vor allem in Niedersachsen einige wichtige Regeln beachtet werden. Die Asche darf nicht überall verstreut und nicht mit nach Hause genommen werden. Eine aktuelle Umfrage zeigt allerdings, dass viele Menschen sich etwas anderes wünschen.
Im Oldenburger Krematorium, das seit 1965 von der Stadt betrieben wird, werden im Jahresdurchschnitt etwa 1800 Einäscherungen getätigt, wie Pressesprecher Stephan Onnen mitteilt. Nach dem Niedersächsischen Bestattungsgesetz herrscht der Friedhofszwang. Seebestattungen sind nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Laut einer Umfrage der Verbraucherinitiative Aeternitas wünschen sich mehr als zwei Drittel der Menschen in Deutschland einen liberaleren Umgang mit der Asche von Toten: So gebe es den Wunsch, Erinnerungsstücke wie Ketten oder Ringe aus der Asche herzustellen oder die Urne mit nach Hause nehmen zu dürfen. Ersteres ist in Niedersachsen möglich. Eine kleine Menge Asche darf entnommen werden.
Ebenso gibt es Wege, das Bestattungsgesetz zu umgehen und sich eine Urne aushändigen zu lassen, zum Beispiel über die Niederlande. Dabei wird die Urne in das Nachbarland verschickt. Von dort wird sie wieder nach Deutschland gesendet, wo sie an die Angehörigen ausgehändigt wird.
Betroffene
Meike Lahusen (54) aus Weyhe hatte in Erwägung gezogen, einen ähnlichen Weg zu gehen, als ihr Mann starb. „Ich wollte einen Brillant aus der Asche meines Mannes machen lassen. Den Gedanken fand ich schön und sehr persönlich“, erklärt sie. Dazu hätte die Asche in die Schweiz geschickt werden müssen, weil es sich um eine größere Menge Asche gehandelt hätte. Zwei Faktoren haben dazu geführt, dass Lahusen sich nicht für diesen Schritt entschieden hat: „Erstens wäre das sehr teuer gewesen und zweitens hätte es ein Jahr lang gedauert“, sagt sie. Die sterblichen Überreste ihres Mannes liegen heute in einem Familiengrab. Mit ihrer Entscheidung ist die 54-Jährige zufrieden. Dass es mehr Möglichkeiten geben sollte, mit der Asche zu verfahren, dafür spricht sie sich trotzdem aus.
Bestattungsinstitute
Jochen Hübner, Büroleiter des Bestattungsinstituts Welp in Oldenburg, ist der Wunsch des liberaleren Umgangs mit Totenasche durchaus bekannt. „Ein bis zwei Mal im Monat werden wir schon darauf angesprochen“, sagt er. Hübner würde ein lockereres Bestattungsgesetz befürworten.
Stephanie Hartmann vom Oldenburger Bestattungsunternehmen Hartmann mahnt jedoch, bei dieser Thematik Vorsicht walten zu lassen. „Was passiert mit der Urne, die Zuhause steht und in Ehren gehalten wird, wenn alle anderen Angehörigen einmal verstorben sind?“ Sie könne diesen Wunsch nichtsdestotrotz verstehen. Ihr würde eine lockerere Regelung nichts ausmachen. „Wenn der Wunsch wirklich da ist, warum sollte das dann nicht möglich sein?“
Kirchen
„Zur Würde eines Verstorbenen wie auch zur Würde von Trauernden gehört es, dass auch Menschen außerhalb einer Familie nach dem Tod zum Ort der Urne gehen können, um ihrer Trauer Raum zu geben“, sagt Dirk-Michael Grötzsch, Pressesprecher der ev.-luth. Kirche in Oldenburg. Das werde den Trauernden verwehrt, wenn Urnen mit nach Hause genommen oder zu Gegenständen verarbeitet werden sollten. Zwar sei die Kirche nicht per se gegen ein lockereres Gesetz, es müsse jedoch weiterhin die Möglichkeit geben, an einem zugänglichen Ort trauern zu können. Ähnlich sieht das auch die katholische Kirche. Christoph Sibbel, leitender Pfarrer der kath. Kirchengemeinde St.-Josef und Dechant des Dekanates Oldenburg, hält eine Gesetzeslockerung für problematisch, weil der Körper des Verstorbenen dann nicht zur Ruhe kommen könne.