Bestattungen Welp / Leistungen rund um Bestattungen

Das Bestattungsinstitut Werner Welp ist seit 90 Jahren in Familienbesitz

Wenn ein geliebter Mensch stirbt, so ist dies verbunden mit einem großen Schmerz. Zudem gibt es vieles zu organisieren und zu regeln – und das in Zeiten tiefer Trauer. Kompetente Begleitung bietet deshalb seit neun Jahrzehnten das Bestattungsinstitut Werner Welp an der Zeughausstraße 30, das noch heute in Familienhand ist und von Cornelia Welp geleitet wird.

Fast ein Jahrhundert in Oldenburg

Gegründet wurde das Unternehmen am 21. April 1931. Tischlermeister Josef Welp schuf einen Tischlereibetrieb mit angeschlossenem Bestattungsinstitut. Relativ schnell entwickelte sich daraus ein Bestattungsunternehmen, das nach der Anschaffung des ersten Bestattungskraftwagens durch Überführungen ins Umland und in weiter entfernte Gebiete auch über die Grenzen der Stadt hinaus bekannt war. Nachdem der Gründer 1945 in Polen gefallen war, nahm seine Witwe Josepha den Betrieb des Instituts nach dem Krieg allein wieder auf. 1949 wurde ein weiterer Wagen angeschafft. Die Heirat mit dem Tischlermeister Max Hesse war für sie eine große Unterstützung, und bereits 1951 wurde dem Unternehmen das Fachzeichen des Deutschen Bestattungsgewerbes verliehen. 1955 trat Werner Welp, der Sohn des Firmengründers, in die Firma ein.

Später legte er die Prüfung zum Tischlermeister vor der Handwerkskammer Oldenburg ab, außerdem die zum
„Fachgeprüften Bestatter“. Mit nur 62 Jahren verstarb Werner Welp, dem das Familienunternehmen seine heutige Größe verdankt. Anschließend übernahmen die Kinder Jürgen und Cornelia 1999 den Betrieb. Heute führt die „Geprüfte Bestatterin“ Cornelia Welp, die auch dem Beirat im Bestatterverband Niedersachsen angehört, das Institut. Unterstützt wird sie von einem zwölfköpfigen Team und ihrem Lebenspartner Joachim Hübner.

Erfahrung und Weiterentwicklung

In den vergangenen Jahrzehnten hat sich viel getan. Zwar blickt das Bestattungsinstitut Werner Welp auf jahrelange Erfahrung zurück, dennoch hat man hier auch immer sehr viel Wert auf Fortbildung und Weiterentwicklung gelegt, um immer auf dem neuesten Stand der Möglichkeiten zu sein. Heute bietet der Betrieb sämtliche Formen einer Bestattung, Überführungen im In- und Ausland oder Bestattungsvorsorgen sowie Regelung des Digitalen Nachlasses und Fingerprint. Für eine würdevolle und individuelle Abschiednahme steht Cornelia Welp mit ihrem gesamten Team zur Verfügung – sei es in beratenden Gesprächen oder bei der Gestaltung der Trauerfeierlichkeiten.

Für diese steht ein moderner, würdevoller Andachtsraum mit 70 Sitzplätzen zur Verfügung. Zudem erledigt das Bestattungsunternehmen Werner Welp alle notwendigen Formalitäten mit Behörden und anderen Institutionen. „Ein Jubiläum ist eine gute Gelegenheit, auf das Erreichte zurückzublicken und sich neue Ziele für die Zukunft zu setzen. Viele Menschen waren bisher daran beteiligt, auch meine Mutter, der ich hiermit ganz herzlich für alles danken möchte. Seit 2019 ist sie im wohlverdienten Ruhestand“, sagt Cornelia Welp, die Enkelin des Firmengründers.

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Würdevolle Bestattungen mit Welp aus Oldenburg

90 Jahre Bestattungsinstitut Werner Welp

Von der Tischlerei zum modernen Bestattungshaus

Bestattungsinstitut Welp steht fest an der Seite der Trauernden – Einen würdevollen Rahmen für jede Trauerfeier erhalten Sie bei uns – und das schon seit 90 Jahren!
Im Laufe der Jahre änderten sich die Anforderungen an die Bestatter. Schließlich waren es nicht mehr nur die Tischler, die sich um eine ordnungsgemäße Beerdigung und die Begleitung der Hinterbliebenen kümmerten, sondern Menschen, die ihr Wissen in zahlreichen Bereichen des Handwerks eines modernen Bestatters vertieften. Das gilt auch für die Familie Welp, so dass dem Unternehmen im Jahre 1951 das Fachzeichen des Deutschen Bestattungsgewerbes verliehen wurde.

1955 trat der Sohn des Firmengründers in den Betrieb ein und machte seinen Namen zum Unternehmenstitel: Bestattungsinstitut Werner Welp. 1963 legte er die Prüfung zum Tischlermeister ab, 20 Jahre später folgte der erfolgreiche Abschluss zum Fachgeprüften Bestatter. Unter seiner Inhaberschaft erlangte der Betrieb seine heutige Größe. Als er 1999 im Alter von nur 62 Jahren starb, übernahmen die Kinder Cornelia und Jürgen den Betrieb. Auch er verstarb viel zu früh im Alter von nur 38 Jahren am 27. Juli 2006. Heute führt die „Geprüfte Bestatterin“ Cornelia Welp, die auch dem Beirat im Bestatterverband Niedersachsen angehört, das Institut. Unterstützt wird sie von einem zwölfköpfigen Team und ihrem Lebenspartner Joachim Hübner.

In schweren Stunden für die Trauernden da

Rund um die Uhr ist das Team des Bestattungsinstituts Welp erreichbar und somit zu jeder Tag- und Nachtzeit für Angehörigen im Todesfall ein wichtiger Ansprechpartner. Im Vordergrund steht die Beratung zu sämtlichen Angelegenheiten rund um die würdevolle und individuelle Gestaltung der Trauerfeier und der Bestattung, die in vielfältiger Form möglich ist: Erd-, Feuer- oder Seebestattung oder aber unter Bäumen in einem Wald. Ebenfalls möglich sind Überführungen im In- und Ausland. Für die Trauerfeierlichkeiten steht ein moderner, würdevoller Andachtsraum mit 70 Sitzplätzen zur Verfügung. Der Abschied am offenen Sarg kann in den eigenen Räumlichkeiten angeboten werden.

Zudem kümmern sich Cornelia Welp und das Team um Formalitäten mit Behörden, Terminabsprachen mit Kirchen, städtischen Friedhöfen, zuständigen Pfarrern und Pfarrerinnen, Pastoren und Pastorinnen sowie freien Rednern. Auch die Regelung des digitalen Nachlasses kann übernommen werden. Der gewünschte Trauerdruck wird im Hause Welp nach mit modernen technischen Standards ausgeführt. Somit können dem Kunden kurzfristig die individuellen Drucksachen zur Verfügung gestellt werde, wobei eine Vielzahl unterschiedlicher Papiere und Motive möglich sind. Wer selbst nach dem Tod eines geliebten Menschen diesen in seiner Nähe wissen möchte, dem bieten sich diverse Möglichkeiten als Andenken an den Verstorbenen. Eine davon ist der Fingerprint, der als Erinnerungsschmuck getragen werden kann.

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Trauermusik Oldenburg

Was ist Trauermusik?

Als Trauermusik bezeichnet man Musikstücke, die bei einer Beerdigung während der Trauerfeier und beim Ablassen des Sarges oder der Urne gespielt werden. Man nennt diese Stücke auch Trauerlieder, Beerdigungslieder oder Abschiedslieder.

Traditionelle christliche Begräbnisfeiern werden ausschließlich von Kirchenliedern oder sogar von einem Requiem begleitet.

Dagegen ist die Auswahl bei modern ausgerichteten Gottesdiensten und bei konfessionslosen Abschiednahmen weitaus größer.

Je nach dem Geschmack der Angehörigen oder den Wünschen des Verstorbenen werden hier auch weltliche Trauerlieder gespielt, vom klassischen Klavierstück bis zum Rocksong oder gefühlvollen Balladen.

Trauermusik auswählen
Eine Auswahl der Trauerlieder ist besonders leicht, wenn der Verstorbene bereits zu Lebzeiten eine Musikauswahl getroffen hat (z. B. im Rahmen einer Bestattungsvorsorge). Seine individuellen Lieblingsstücke bilden dann einen sehr persönlichen Rahmen für die Trauerfeier. Dies können Lieder sein, die die Persönlichkeit des Verstorbenen besonders gut widerspiegeln oder die er für besonders gut geeignet hält, um seinen Angehörigen bei der Bestattung Trost zu spenden.

Live oder vom Tonträger?
Hat der Verstorbene keine Wünsche geäußert, müssen die Hinterbliebenen selbst entscheiden, welche Lieder sie hören möchten. Je nachdem, ob die Trauerfeier beim Bestatter, in der Kirche oder in einer Trauerhalle stattfindet, und abhängig von den Gegebenheiten vor Ort, kann die Musik live gespielt werden oder von einem Tonträger kommen. Bei kirchlichen Trauerfeiern steht in der Regel eine Orgel oder zumindest ein Harmonium sowie ein Orgelspieler zur Verfügung.

Zusätzlich oder alternativ können aber auch andere Musikinstrumente wie zum Beispiel Geigen, Gitarren oder Trompeten eine schöne Wirkung entfalten.

Besonders feierlich wirkt Trauermusik, wenn sie von einem Chor oder von der Trauergemeinde selbst durch Gesang begleitet wird.

Wenn kein Musikinstrument zur Verfügung steht oder niemand, der eins spielen kann, ist es durchaus üblich, Trauermusik von einem Tonträger wie Kassette, CD oder USB-Stick zu hören.

Tonträger
Ob die Trauermusik live gespielt wird oder vom Tonträger kommt, hängt natürlich auch davon ab, welche Beerdigungslieder gewünscht sind. Ein klassisches Stück oder auch ein Volkslied kann sehr reizvoll klingen, wenn es auf der Orgel oder mit einer einzelnen Geige gespielt wird. Aber vielleicht hat sich der Verstorbene ja explizit einen Popsong wie „Atemlos“ von Helene Fischer als Trauerlied gewünscht oder er war ein Fan von Johnny Cash. In diesem Fall wäre es sicher in seinem Sinne, wenn Sie eine Originalversion abspielen lassen.

Beispiele für beliebte Trauerlieder
Obwohl jeder Verlust und jede Trauer einzigartig sind, gibt es Musikstücke, die jeden berühren und Gefühle wie Trauer und Schmerz, aber auch Liebe und Dankbarkeit transportieren.

Kirchliche Trauermusik

  • Großer Gott, wir loben dich
  • Jesus, meine Zuversicht
  • Komm, Herr, segne uns
  • Morgenglanz der Ewigkeit
  • Nun ruhen alle Wälder
  • O Welt, ich muss dich lassen
  • Von guten Mächten wunderbar geborgen
  • Wir sind nur Gast auf Erden

Klassische Trauermusik

  • Air/Suite No.3 in D, BWV 1068 (Johann Sebastian Bach)
  • Ave Maria/Ellens dritter Gesang (Franz Schubert)
  • Friedhofsquartett/Streichquartett D-Dur Hob III: 79 (Joseph Haydn)
  • Largo (Georg Friedrich Händel)
  • Mondscheinsonate/Klaviersonate Nr. 14, 1. Satz (Ludwig van Beethoven)
  • Morgenstimmung (Edvard Grieg)
  • Lacrimosa – Requiem (Wolfgang Amadeus Mozart)
  • Träumerei (Robert Schumann)
  • Trauergesang (Felix Mendelssohn Bartholdy)

Moderne Trauerlieder

  • Amazing Grace (z. B. LeAnn Rimes)
  • Der Weg (Herbert Grönemeyer)
  • Die Rose (Helene Fischer)
  • Hallelujah (Leonard Cohen)
  • I did it my Way (Frank Sinatra)
  • Someone like you (Adele)
  • So wie du warst (Unheilig)
  • Tears in Heaven (Eric Clapton)
  • Time to say Goodbye/Con te partirò (Andrea Bocelli, Sarah Brightman)

 

Wann wird Trauermusik gespielt?
Zur Einleitung der Trauerfeier wird üblicherweise ein Instrumentalstück gespielt. Es signalisiert den Beginn der Beerdigung und stimmt die Gäste auf das Gedenken an den Verstorbenen ein.

Christliche Trauerfeiern folgen anschließend in der Regel einem festen Ablauf mit Gesang, Gebeten, Predigt und Glaubensbekenntnis.

Bei einer konfessionslosen Feier sind Sie in der Gestaltung sehr viel freier. Je nachdem, ob es einen oder mehrere Trauerredner gibt, können Sie nach der Rede oder zwischen den verschiedenen Trauerreden ein oder mehrere Musikstücke spielen.

Bei einer Trauerfeier ohne Redner haben die Angehörigen Zeit, sich bei leiser Trauermusik still vom Verstorbenen zu verabschieden.

Wenn der Sarg oder die Urne ins Grab abgelassen wird, besteht ein letztes Mal die Gelegenheit, ein Abschiedslied als Gruß für den Verstorbenen zu spielen.

Wirkung von Trauermusik
Trauermusik wirkt beruhigend und tröstend. Sie würdigt den Verstorbenen und spricht Gedanken und Gefühle aus, für die die Trauernden keine Worte finden. Sie verbindet die Trauergemeinde miteinander und sie hilft, Emotionen zu- und freizulassen. Lieder erinnern an die gemeinsame Zeit und wecken Erinnerungen, die für jeden eine individuelle Bedeutung haben.

Leichte oder heitere Musikstücke drücken Dankbarkeit für Liebe und die gemeinsam verbrachte Zeit aus sowie Zuversicht auf Trost und die Hoffnung auf ein Wiedersehen.

Schwere, traurige Musik und Trauermärsche verleihen der Betroffenheit und Trauer um den geliebten Menschen Ausdruck.

Die Lieblingsmusik des Verstorbenen ruft gemeinsame Erlebnisse in Erinnerung

Abschied in Würde
Erleichtern Sie sich die Planung der Beerdigung. Wir gestalten für Sie eine Abschiednahme nach Ihren Wünschen.

Würdevolle Bestattungen mit Welp aus Oldenburg

In schweren Zeiten für Sie da

Der Tod eines lieben Menschen hinterlässt eine große Lücke. Neben der Trauer gibt es für die nächsten Angehörigen zudem viele Dinge zu erledigen: Behördengänge, Formalitäten und eine würdevolle Trauerfeier. Hierbei unterstützt das 1931 gegründete Bestattungsinstitut Werner Welp in der Zeughausstraße 30. „Wir finden für jede Familie die individuelle Beratung in allen Angelegenheiten rund um den Trauerfall“, sagt die heutige Inhaberin und geprüfte Bestatterin Cornelia Welp. Dafür nimmt man sich viel Zeit, denn trotz des traurigen Anlasses wünscht sich Cornelia Welp, dass die Angehörigen die Trauerfeier im Nachhinein auch als schön empfinden – ein letztes gemeinsames Miteinander mit dem Verstorbenen, das seiner würdig ist.

Individuelle Möglichkeiten
Formen der letzten Ruhe gibt es immer mehr. Neben den traditionellen Erd-, Feuer- und Seebestattungen entscheiden viele sich zunehmend für die Beisetzung in der Natur, also einem Friedwald. Auch Außergewöhnliches wie die Verewigung als Diamant wird von Zeit zu Zeit gewählt. Bei Bedarf nimmt das Bestattungsunternehmen Überführungen vor (In- und Ausland), ebenso Umbettungen und Exhumierungen. Profitieren Sie von dieser Kompetenz und wenden Sie sich im Trauerfall oder zur Bestattungsvorsorge vertrauensvoll an das Team des traditionsreichen Familienunternehmens. Ist ein Trauerfall eingetreten, ist das Bestattungsunternehmen Welp rund um die Uhr für die Angehörigen da – auch nachts oder an Sonn- und Feiertagen. „Auch nach der Bestattung können Sie sich jederzeit mit Ihren Fragen und Problemen an uns wenden“, sagt Cornelia Welp.

Eine wertvolle Hilfe
„Viele Menschen wissen gar nicht, was heutzutage alles möglich ist. Gerade bei jüngeren Verstorbenen wünschen sich die Angehörigen beispielsweise manchmal eine Sargbemalung.“ Transparenz ist Cornelia Welp und ihrem zwölfköpfigen Team dabei sehr wichtig, auch mit Blick auf die Kosten, immerhin geht es nicht nur um einen passenden Sarg und die eigentliche Bestattung, sondern auch um den entsprechenden Blumenschmuck, die Trauerkarten, die im Haus selbst gedruckt werden können, den richtigen Pfarrer oder aber freien Trauerredner. Bei all diesen Dingen koordiniert das Bestattungsinstitut Welp und kümmert sich um anfallende Formalitäten und einen ordnungsgemäßen Ablauf. „Auch Rücküberführungen in die Heimat gibt es zunehmend durch das Miteinander vieler Kulturen.“ Sämtliche Leistungen rund um Bestattung und Vorsorge gibt es hier aus einer Hand.

Gut vorgesorgt
Ein Todesfall ist immer mit Kosten verbunden, aber auch mit der Frage, welche Form der Bestattung der Verstorbene für sich wohl am liebsten gewählt hätte. Möglich ist daher eine Vorsorge in verschiedene Richtungen. „Sie können bei uns beispielsweise schriftlich hinterlegen, wie die eigene Trauerfeier aussehen soll, sogar welche Lieder gespielt werden dürfen.“ Auch finanziell kann man vorsorgen, um die Angehörigen zu entlasten. Möglich ist dies über die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG oder die Sterbegeldversicherung. Auch hierzu berät das Team um Cornelia Welp gerne.

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Beerdigung, Bestattung und Trauerfeier in Zeiten der Corona-Krise

Trotz aller Beschränkungen und Vorsichtsmaßnahmen, Abschied und Trauer ist gerade in der heutigen Zeit besonders wichtig! Bestattungen sind ausdrücklich vom Kontaktverbot ausgenommen. Leider können diese jedoch nur noch unter Berücksichtigung des §11 Abs. 4 CoronaSchVO erfolgen. D.h. bei der Bestattung ist der Kreis der Teilnehmer auf den engsten Familienkreis zu beschränken und die dort genannten hygienischen Mindestanforderungen zu beachten.

Ihre Cornelia Welp

Bestattungen Oldenburg Bestattungswagen Innenansicht

Ein Auto, das jeder mal braucht

TOD – mit der letzten Fahrt beschäftigt sich kaum jemand gern. Für Hans-Joachim Hübner ist sie Alltag

Von verstohlenen Blicken, speziellen Umbauten und Totenscheinen: eine Fahrt im Bestattungswagen.

Hans-Joachim Hübner steuert den goldfarbenen Wagen rückwärts auf die Zeughausstraße. Das braucht Übung, schließlich ist das Fahrzeug 5,70 lang und knapp zwei Meter breit. Einen Rückspiegel gibt es nicht. Der Blick nach hinten ist versperrt. Eine dunkle Wand ist dort, wo sonst die Rückbank im Sichtfeld wäre. Hans-Joachim Hübner steuert einen Bestattungswagen. „Leichenwagen“, sagt er, „nennen wir das Auto nicht. Wir hören es auch nicht gern.“

Von der Zeughausstraße geht es in Richtung Friedhof Eversten. Den Mann im schwarzen Dreiteiler umgibt geordnete Ruhe. Vom Straßenlärm ist im Innenraum kaum etwas zu hören. An der Ampel werfen andere Autofahrer verstohlene Blicke. Herschauen, schnell weggucken, bemüht unauffällig wieder herschauen. „Es ist schon ein Unterschied, ob ich mit meinem Privatwagen oder diesem hier auf der Straße unterwegs bin“, sagt der leitende Mitarbeiter des Bestattungshauses Welp. „Ich werde zuvorkommender behandelt.“ Noch nie habe ihm jemand die Vorfahrt genommen. Sonderrechte genießen Bestattungswagen im übrigen nicht. Auch für sie gelten die üblichen Verkehrsvorschriften. Ein Knöllchen etwa für Parken im Halteverbot wird ihm wohl trotzdem kaum jemand ausstellen.

Am Friedhof Eversten wendet Hübner den Wagen. Es piepst auf dem engen Gelände beim Vor- und Zurücksetzen. Das Auto ist 2285 Kilogramm schwer und eine Sonderanfertigung, die nicht ohne Rückfahrkameras auskommt. Doch das ist nicht das einzige Extra. Ursprünglich war es mal ein Mercedes der E-Klasse. „Es gibt Hersteller, die sich auf die Fabrikation von Bestattungswagen spezialisiert haben“, sagt Hübner.

Das Chassis wird auseinandergenommen und verlängert. Anschließend wird eine Vorrichtung im Heck installiert, die Särge, Urnen und Tragen halten kann. Der Blick ins Wageninnere ist für Passanten durch dunkle Jalousien versperrt. Die große Metallplatte, auf der Trage oder Sarg Platz finden, lässt sich trotz des Gewichtes überraschend leichtgängig herausziehen.

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Unterschiedliche Designs von Urnen

Darf die Urne ins Wohnzimmer?

BESTATTUNGSGESETZ – mehr Offenheit gewünscht – Oldenburger erklären Standpunkte.
In anderen Bundesländern wie zum Beispiel Bremen gibt es liberalere Gesetze. Auch in Oldenburg gibt es den Wunsch nach mehr Handlungsspielraum im Umgang mit Urnen.

Die Urne mit Omas sterblichen Überresten steht auf einem Regal im Wohnzimmer – warum eigentlich nicht? Wenn es um die Art und Weise der Bestattung geht, müssen vor allem in Niedersachsen einige wichtige Regeln beachtet werden. Die Asche darf nicht überall verstreut und nicht mit nach Hause genommen werden. Eine aktuelle Umfrage zeigt allerdings, dass viele Menschen sich etwas anderes wünschen.

Im Oldenburger Krematorium, das seit 1965 von der Stadt betrieben wird, werden im Jahresdurchschnitt etwa 1800 Einäscherungen getätigt, wie Pressesprecher Stephan Onnen mitteilt. Nach dem Niedersächsischen Bestattungsgesetz herrscht der Friedhofszwang. Seebestattungen sind nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Laut einer Umfrage der Verbraucherinitiative Aeternitas wünschen sich mehr als zwei Drittel der Menschen in Deutschland einen liberaleren Umgang mit der Asche von Toten: So gebe es den Wunsch, Erinnerungsstücke wie Ketten oder Ringe aus der Asche herzustellen oder die Urne mit nach Hause nehmen zu dürfen. Ersteres ist in Niedersachsen möglich. Eine kleine Menge Asche darf entnommen werden.

Ebenso gibt es Wege, das Bestattungsgesetz zu umgehen und sich eine Urne aushändigen zu lassen, zum Beispiel über die Niederlande. Dabei wird die Urne in das Nachbarland verschickt. Von dort wird sie wieder nach Deutschland gesendet, wo sie an die Angehörigen ausgehändigt wird.

Betroffene
Meike Lahusen (54) aus Weyhe hatte in Erwägung gezogen, einen ähnlichen Weg zu gehen, als ihr Mann starb. „Ich wollte einen Brillant aus der Asche meines Mannes machen lassen. Den Gedanken fand ich schön und sehr persönlich“, erklärt sie. Dazu hätte die Asche in die Schweiz geschickt werden müssen, weil es sich um eine größere Menge Asche gehandelt hätte. Zwei Faktoren haben dazu geführt, dass Lahusen sich nicht für diesen Schritt entschieden hat: „Erstens wäre das sehr teuer gewesen und zweitens hätte es ein Jahr lang gedauert“, sagt sie. Die sterblichen Überreste ihres Mannes liegen heute in einem Familiengrab. Mit ihrer Entscheidung ist die 54-Jährige zufrieden. Dass es mehr Möglichkeiten geben sollte, mit der Asche zu verfahren, dafür spricht sie sich trotzdem aus.

Bestattungsinstitute
Jochen Hübner, Büroleiter des Bestattungsinstituts Welp in Oldenburg, ist der Wunsch des liberaleren Umgangs mit Totenasche durchaus bekannt. „Ein bis zwei Mal im Monat werden wir schon darauf angesprochen“, sagt er. Hübner würde ein lockereres Bestattungsgesetz befürworten.

Stephanie Hartmann vom Oldenburger Bestattungsunternehmen Hartmann mahnt jedoch, bei dieser Thematik Vorsicht walten zu lassen. „Was passiert mit der Urne, die Zuhause steht und in Ehren gehalten wird, wenn alle anderen Angehörigen einmal verstorben sind?“ Sie könne diesen Wunsch nichtsdestotrotz verstehen. Ihr würde eine lockerere Regelung nichts ausmachen. „Wenn der Wunsch wirklich da ist, warum sollte das dann nicht möglich sein?“

Kirchen
„Zur Würde eines Verstorbenen wie auch zur Würde von Trauernden gehört es, dass auch Menschen außerhalb einer Familie nach dem Tod zum Ort der Urne gehen können, um ihrer Trauer Raum zu geben“, sagt Dirk-Michael Grötzsch, Pressesprecher der ev.-luth. Kirche in Oldenburg. Das werde den Trauernden verwehrt, wenn Urnen mit nach Hause genommen oder zu Gegenständen verarbeitet werden sollten. Zwar sei die Kirche nicht per se gegen ein lockereres Gesetz, es müsse jedoch weiterhin die Möglichkeit geben, an einem zugänglichen Ort trauern zu können. Ähnlich sieht das auch die katholische Kirche. Christoph Sibbel, leitender Pfarrer der kath. Kirchengemeinde St.-Josef und Dechant des Dekanates Oldenburg, hält eine Gesetzeslockerung für problematisch, weil der Körper des Verstorbenen dann nicht zur Ruhe kommen könne.

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Trauer verarbeiten nach einem Todesfall

Was ist Trauer und wie lange dauert Trauer?

Unter Trauer sind die psychischen Reaktionen zu verstehen, die nach dem Verlust eines nahestehenden Menschen durch dessen Tod auftreten können. Trauer ist keine Krankheit, sondern eine lebenswichtige Reaktion. Sie gehört zum Leben und zur Abschiednahme. Trauer ist bereits ein Teil der Verarbeitung eines Verlustes. Sie wird von jedem Menschen individuell erlebt und braucht seine Zeit.

Jede Phase des Trauerns ist wichtig
Der Trauer muss Raum und Zeit gegeben werden. Sie sollte nicht verdrängt werden, denn es ist eine unter Ärzten und Psychologen anerkannte Tatsache, dass unverarbeitete Trauer-Phasen zu Krankheiten und seelischen Schäden führen können.

Wie äußert sich Trauer?
Wichtig für die Verarbeitung von Trauer ist es, dass der erlittene Verlust und die damit verbundenen Gefühle akzeptiert werden. Verzichten Sie deshalb nicht darauf, von Ihrem Verstorbenen Abschied zu nehmen.

Trauer äußert sich in Form von körperlichen Reaktionen und Verhaltensweisen, die von den Einstellungen des Einzelnen zum Tod abhängen, aber auch von der Einstellung der Gesellschaft zum Umgang mit Tod und Trauer beeinflusst werden.

Seelische und körperliche Anzeichen für Trauer
Zu den mit der Trauer verbundenen Gefühlen gehören Phasen der Verlassenheit, Einsamkeit, Hilflosigkeit, Beklemmung, Wut, Angst, Zorn und manchmal auch Erleichterung. Trauer kann sich jedoch auch körperlich auswirken, und zwar in Müdigkeit, Überempfindlichkeit gegen Lärm, Muskelschwäche, Magenschmerzen, Atemnot und Schüttelfrost. Zur Trauer gehören Tränen. Tränen sind die erste Phase des Trostes, sie machen uns frei zu neuem Handeln.

Die offene Aufbahrung kann zur Trauerhilfe und Trauerbewältigung beitragen.

Wie geht man mit Trauer um?
Trauer und Verlust gehören zu unserem Leben. Wichtig für die Verarbeitung von Trauer ist es, dass der erlittene Verlust vergegenwärtigt und akzeptiert wird. Verzichten Sie deshalb nicht darauf, von Ihrem Verstorbenen Abschied zu nehmen, berühren Sie ihn und nehmen Sie ihn ein letztes Mal in den Arm.

Wir helfen Ihnen dabei. Wir sorgen dafür, dass Sie im Trauerhaus, im Abschiedsraum unseres Institutes Ihren geliebten Menschen noch einmal sehen und Zwiesprache mit ihm halten können.

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Alles Wichtige zur Erbfolge und zum Testament

Mit dem Tod eines Menschen geht dessen gesamtes Vermögen auch die Schulden auf seine Erben über. Falls die Erben dies nicht wollen, müssen sie das Erbe beim Nachlassgericht in der Regel innerhalb von sechs Wochen nach Kenntnis vom Anfall der Erbschaft ausschlagen. Alles zur Erbfolge und zum Testament – Bestattungsinstitut Welp:

Gesetzliche Erbfolge
Wenn keine anderweitigen Regelungen getroffen worden sind, tritt die gesetzliche Erbfolge gem. §§ 1924 ff. BGB ein. Als gesetzliche Erben berufen sind der Ehegatte und die Verwandten des Verstorbenen. Letztere sind in verschiedene Ordnungen eingeteilt. Erben der ersten Ordnung sind die Abkömmlinge, d. h. die Kinder, Enkelkinder usw. Erben der zweiten Ordnung sind die Eltern und deren Abkömmlinge. Erben der dritten Ordnung sind die Großeltern und deren Abkömmlinge.

Erbrecht Kinder und Enkel
Es gilt der Grundsatz, dass ein zur Zeit des Erbfalles lebender Abkömmling diejenigen Abkömmlinge von der Erbschaft ausschließt, die durch ihn mit dem Verstorbenen verwandt sind (also seine Kinder und Enkel). Lebt ein Abkömmling nicht mehr, so treten an seine Stelle seine Abkömmlinge. Man nennt das die Erbfolge nach Stämmen. Kinder erben zu gleichen Teilen. Erben der zweiten Ordnung werden erst dann zu Erben berufen, wenn keine Erben der ersten Ordnung vorhanden sind. Für die Erben der dritten Ordnung gilt, dass sie erst dann erben, wenn keine Erben zweiter Ordnung vorhanden sind.

Erbrecht Ehegatte
Als gesetzliche Erben berufen sind der Ehegatte und die Verwandten des Verstorbenen. Letztere sind in verschiedene Ordnungen eingeteilt.

Neben den Erben der ersten Ordnung erbt der Ehegatte ein Viertel. Ein weiteres Viertel erhält er über den Zugewinnausgleich, wenn kein Ehevertrag geschlossen wurde, die Eheleute also im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft lebten. Neben Verwandten der zweiten Ordnung oder neben Großeltern ist der Ehegatte zur Hälfte als Erbe berufen, auch hier erhält er ein Viertel über den Zugewinnausgleich. Erst wenn weder Verwandte der ersten oder zweiten Ordnung noch Großeltern vorhanden sind, erhält der überlebende Ehegatte die gesamte Erbschaft.

 

 

Erbfolge bei Gütertrennung
Bei Gütertrennung entscheidet die Zahl der Kinder. Bei einem oder zwei Kindern erbt der Ehegatte den gleichen Teil wie die Kinder, also die Hälfte oder ein Drittel. Bei mehr als zwei Kindern erbt der Ehegatte ein Viertel, die restlichen Dreiviertel werden zu gleichen Teilen unter den Kindern aufgeteilt.
Das Erbrecht des Ehegatten ist ausgeschlossen, wenn zum Zeitpunkt des Todes die Voraussetzungen für die Scheidung der Ehe gegeben waren und der Verstorbene die Scheidung beantragt oder ihr zugestimmt hatte.

Testament oder Erbvertrag
Durch ein Testament oder einen Erbvertrag kann man die gesetzliche Erbfolge außer Kraft setzen. So kann beispielsweise der Ehegatte als Alleinerbe eingesetzt werden. Zu beachten ist dabei, dass die Abkömmlinge (Kinder) dadurch enterbt werden und somit ihren Pflichtteil beanspruchen könnten. Der Pflichtteil besteht aus der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils.
Testamentsarten

Öffentliches (notarielles) Testament

  • von einem Notar verfasst
  • mit Beratung
  • kann jederzeit auch privatschriftlich geändert werden

Privates (handschriftliches) Testament

  • Formvorschriften beachten
  • keine inhaltlichen Regeln

Gemeinschaftliches Testament

  • Änderungen, Ergänzungen, Aufhebung oder Neufassung nur gemeinsam möglich

Das öffentliche Testament wird von einem Notar aufgesetzt. Er berät in Gesetzesfragen und beurkundet den letzten Willen. Das eigenhändige Testament kann man selbst zu Hause verfassen. Es muss vom ersten bis zum letzten Buchstaben handschriftlich verfasst, datiert und unterschrieben sein. Ist das Testament mit Schreibmaschine oder Computer geschrieben worden, fehlt die Unterschrift oder ist auf ein Aufnahmegerät gesprochen worden, so ist das Testament ungültig – mit der Folge, dass nur die gesetzlichen Erben zum Zuge kommen.

Vorteile und Besonderheiten des eigenhändigen Testaments
Zu Beginn eines Testaments sollte der Verfasser zum Ausdruck bringen, dass er alle vorherigen Testamente widerruft.
Maßgeblich ist der eigene letzte Wille des Erblassers. Es muss nicht angegeben werden, woraus das Vermögen des Erblassers besteht, denn oftmals ändert sich dieses vom Aufsetzen des Testaments bis zum Ableben. Der Vorteil des eigenhändigen Testaments ist, dass man es jederzeit kostenlos durch Nachträge ändern oder auch neu schreiben kann. Allerdings muss darauf geachtet werden, dass dadurch keine Widersprüche oder Unklarheiten entstehen. Nachträgliche Ergänzungen müssen ebenfalls noch einmal mit Ort und Datum versehen und zusätzlich unterschrieben werden; nur so sind sie rechtsgültig.

Testament schreiben
Was ist beim Schreiben eines Testaments zu beachten?
Zu Beginn eines Testaments sollte der Verfasser zum Ausdruck bringen, dass er alle vorherigen Testamente widerruft. Außerdem muss er bestimmte formelle Anforderungen berücksichtigen. Macht er das nicht, kann das Testament ungültig sein. Zu den strengen formellen Anforderungen des eigenhändigen Testaments gehört: Man darf nicht vergessen, mit Vor- und Zunamen zu unterschreiben, damit kein Irrtum über die Person, die das Testament erstellt hat, aufkommen kann. Zudem ist dringend zu empfehlen, Zeit und Ort der Niederschrift im Testament festzuhalten. Das ist wichtig, weil durch ein neues Testament das alte ganz oder teilweise aufgehoben werden kann. Fehlt auf einem oder sogar auf beiden Testamenten das Datum, weiß man häufig nicht, welches das jüngere und damit gültige Testament ist. Schließlich sollte auch nicht die Überschrift vergessen werden, sie kann „Testament“ oder „Mein letzter Wille“ lauten. Alle Erben müssen im Testament klar erkennbar sein – es sind diejenigen, die im Allgemeinen nicht einzelne Gegenstände, sondern das Vermögen als Ganzes erhalten sollen, bei mehreren Erben jeder einen vom Erblasser bestimmten Bruchteil.

Gemeinschaftliches Testament
Der einseitige Widerruf eines gemeinschaftlichen Testaments muss notariell beurkundet werden.

Was muss beim gemeinschaftlichen Testament beachtet werden?
Bei Eheleuten kommt es häufig vor, dass sie ein gemeinschaftliches Testament verfassen. Im Grunde wird es genauso erstellt wie das Einzeltestament. Der zweite Ehegatte muss lediglich handschriftlich folgenden Satz anfügen: „Dies ist auch mein letzter Wille.“ Dann unterzeichnet er, genauso wie der Ehegatte, der das Testament verfasst hat, mit Vor- und Zunamen, Ort und Datum. Aber: Änderungen, Ergänzungen, eine Aufhebung oder Neufassung können nur beide gemeinsam vornehmen. Möchte nur ein Ehegatte das Testament widerrufen, so kann er das nur mit einer notariell beurkundeten Erklärung. Bei einer Scheidung wird das gemeinschaftliche Testament unwirksam. Nach dem Tod eines Ehegatten wird das vorliegende Testament wirksam.

Ab welchem Alter darf man ein Testament verfassen?
Kein Testament verfassen dürfen Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren. Von 16 bis 18 Jahren darf man bereits Vorsorge für seinen Todesfall treffen, jedoch nur mit einem öffentlichen Testament, d. h., das Testament kann nur bei einem Notar erstellt werden.

Wo bewahrt man ein Testament auf?
Derjenige, der das Testament von jemand anderem besitzt, ist verpflichtet, dieses beim Nachlassgericht abzuliefern, sobald er vom Tod des Verstorbenen erfährt.

Aufbewahren kann man sein Testament, wo man möchte. Legt es der Verfasser jedoch beispielsweise in eine Schublade des Schreibtisches, ohne jemanden darüber zu informieren, besteht die Gefahr, dass das Testament nach dem Tod verloren geht oder vergessen wird. Deshalb empfiehlt es sich, sein Testament in amtliche Verwahrung beim Nachlassgericht zu geben. Das Gericht wird vom Tod des Erblassers benachrichtigt und „eröffnet“ dann den Erben den Inhalt. In diesem Fall sollte der Verfasser eine Person seines Vertrauens darüber informieren, dass er ein Testament gemacht hat und wo dieses zu finden ist.

Testamentseröffnung
Derjenige, der das Testament von jemand anderem besitzt, ist verpflichtet, dieses beim Nachlassgericht abzuliefern, sobald er vom Tod des Verstorbenen erfährt. Das Nachlassgericht eröffnet alle in seiner Verwahrung befindlichen Testamente, sobald es vom Tod Kenntnis erlangt hat.

Ich empfehle Ihnen einen Anwalt für Erbrecht Ihres Vertrauens aufzusuchen, um dementsprechend rechtlich beraten zu werden.

Gerade in der heutigen Zeit finde ich es sehr wichtig seinen letzten Weg mitzugestalten, dementsprechend Vorsorge zu treffen und testamentarisch sein Erbe zu regeln. Somit stellt man sicher das all die Wünsche berücksichtigt werden und keine Streitigkeiten aufkommen können.

Ihre Cornelia Welp

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Akuter Trauerfall – was nun?

Für Rückfragen oder weitere Fragen steht Ihnen unser Team gerne zur Verfügung. Zögern Sie nicht uns anzurufen!

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