Die gesetzliche Erbfolge

Hat ein Verstorbener zu Lebzeiten kein Testament aufgesetzt, in dem die Verteilung des Nachlasses auf bestimmte Erben schriftlich fixiert wurde, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Die Erbfolge ist hierarchisch in Erben erster, zweiter und dritter Ordnung strukturiert.

Erben der 1. Ordnung
Zu den Erben erster Ordnung gehören:

  • Ehepartner oder Lebenspartner des Verstorbenen
  • Kinder des Verstorbenen
  • Enkelkinder des Verstorbenen

Enkelkinder sind nur dann gesetzlich erbberechtigt, wenn auch die Kinder des Verstorbenen nicht mehr leben. Ebenso verhält es sich mit Neffen und Nichten des Verstorbenen, die zu den Erben der 2. Ordnung gehören. Sie werden nur dann gesetzliche Erben, wenn auch keine Geschwister des Verstorbenen mehr leben.

Die nachfolgende Grafik veranschaulicht die gesetzliche Erbfolge.

Ehepartner und Lebenspartner als Erben
In der Erbfolge der Verwandtschaft werden weder Ehepartner noch Lebenspartner berücksichtigt. Gesetzliche Regelungen für Ehepartner sind im Paragraf 1931 des Bürgerlichen Gesetzbuches verankert. Dort ist geregelt, dass dem Ehepartner des Verstorbenen neben Verwandten der 1. Ordnung ein Viertel, und neben Verwandten der 2. Ordnung die Hälfte des Erbes zusteht. Für eingetragene Lebenspartner ist die gleiche prozentuale Verteilung des Erbes gegenüber Verwandten 1. und 2. Ordnung geregelt. Hier gilt der Paragraf 10 Erbrecht des Lebenspartnerschaftsgesetzes.

Was kann zur Erbschaft gehören?
Grundsätzlich können sowohl sogenannte Aktivvermögen als auch Passivvermögen Teil einer Erbschaft sein. Zu Aktivvermögen gehören beispielsweise Bargeld, Sachgüter und auch Immobilien. Eventuelle Schulden des Erblassers werden als Passivvermögen bezeichnet. Da Schulden somit ebenfalls vererbt werden können, empfiehlt sich vor dem Antritt des Erbes eine Prüfung auf Schulden.

Erbschein beim Nachlassgericht beantragen
Der Erbschein ist ein Dokument, das vom Nachlassgericht ausgestellt wird. Im Erbschein sind die Erben des Nachlasses dokumentiert. Der Erbschein ist von großer Wichtigkeit für die Erledigung von Formalitäten nach dem Todesfall des Erblassers, weil das Dokument die Erben zur Durchführung von Rechtsgeschäften berechtigt, die den Nachlass betreffen.

Beantragung des Erbscheins
Der Erbschein muss beim zuständigen Nachlassgericht, bei dem der Verstorbene gemeldet war, beantragt werden. Erst nach der Beantragung kann das Dokument an den Erben ausgestellt werden. Es kann vorkommen, dass der Erbschein wieder entzogen wird. Das ist dann der Fall, wenn nachträglich ein Testament des Verstorbenen gefunden wird, in dem andere Erben eingesetzt sind, sodass die Erbberechtigung im Erbschein hinfällig wird.

Erbausschlagung
Mit dem Tod des Erblassers geht das Erbe automatisch auf die Erben über. Es ist keine ausdrückliche Annahmeerklärung erforderlich. Allerdings können die Erben das Erbe binnen einer Frist von sechs Wochen ab dem Zeitpunkt, an dem sie von der Erbschaft erfahren haben, ausschlagen. Die Ausschlagung erfolgt durch eine Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht – entweder dort zur Niederschrift oder durch eine notarielle Erklärung.

Wie ist die Erbreihenfolge?
Grundsätzlich haben die Bestimmungen in einem Testament Vorrang vor der gesetzlichen Erbfolge. Die gesetzliche Erbfolge greift allerdings, wenn es kein Testament gibt, oder wenn Pflichtteilsberechtigte testamentarisch enterbt werden. Die gesetzliche Erbfolge ist hierarchisch strukturiert und in Erben unterschiedlicher Ordnungen unterteilt. Entscheidend für die Reihenfolge der Erbschaft ist das Verwandtschaftsverhältnis der Erben zum Erblasser. Dabei gilt: Je näher der Verwandtschaftsgrad, desto höher fällt der Erbteil aus. So haben beispielsweise die Kinder eines Erblassers Anspruch auf einen höheren Erbteil als etwa die Großeltern des Verstorbenen.

Vermerk
Die Informationen auf dieser Seite dienen dazu, Ihnen einen Überblick zum Thema zu verschaffen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Inhalte weder eine ausführliche Rechtsberatung darstellen noch eine solche ersetzen können.

Was ist ein Berliner Testament?

Die Ehe und das gemeinschaftliche Berliner Testament

Wer sein Testament schreiben möchte, der sollte wissen, dass es unterschiedliche Testamentsarten gibt. Eine spezielle Variante des gemeinschaftlichen Testaments ist das Berliner Testament. Dieses wird meist gemeinsam von Eheleuten aufgesetzt, die Kinder haben. Das Besondere am Berliner Testament ist, dass sich die Ehegatten in der Willenserklärung bis auf Widerruf als gegenseitige Alleinerben einsetzen. Das bedeutet: Verstirbt zum Beispiel der Ehegatte, geht das Erbe zunächst auf den Partner über.

Kind oder Kinder als Schlusserben
Dritte Personen, oftmals die Kinder der Erblasser, erben den Nachlass erst nach dem Tod des länger lebenden Ehepartners. Deshalb werden Personen, die erst nach dem Tod beider Eheleute den Nachlass erben (zum Beispiel die leiblichen Kinder), Schlusserben genannt.

Worauf sollte man bei einem Berliner Testament achten?
Wie für jedes andere Testament gilt auch für das Verfassen des Berliner Testaments, dass die Formulierungen eindeutig sein müssen, um keine Zweifel am Willen der Erblasser aufkommen zu lassen. Gerade wenn es darum geht, dass die Partner sich gegenseitig zu Alleinerben erklären, sollte dies auch ausdrücklich schriftlich fixiert werden. Fehlt die explizite, gegenseitige Erklärung zu Alleinerben, greift im Zweifelsfall die gesetzliche Erbfolge. Denn auch wenn es üblich scheint, dass sich Ehepartner im Testament bedenken, bedeutet das nicht automatisch, dass in jedem Fall eine gegenseitige Erklärung zu Alleinerben beabsichtigt ist.

Die Vorteile des Berliner Testaments

Ehepartner als Alleinerben
Das gemeinschaftliche Berliner Testament hat besonders Vorteile für Ehepartner, die im ersten Erbgang eine Erbengemeinschaft auf Grundlage der gesetzlichen Erbfolge ausschließen möchten. Denn wenn sich Eheleute im Berliner Testament zu Alleinerben erklären, geht im Todesfall des einen Ehepartners im ersten Erbgang der gesamte Nachlass auf den noch lebenden Partner über. Auf diese Art können Entscheidungen hinsichtlich der Erbschaft durch überlebende Elternteile ohne Mitspracherecht Dritter getroffen werden.

Gesetzliche Erbfolge wird ausgeschlossen
Anders verhält es sich, wenn die gesetzliche Erbfolge greift. Wird kein Berliner Testament aufgesetzt, erbt der Ehepartner lediglich 50 % der Erbmasse. Die Aufteilung der restlichen Erbmasse erfolgt unter den gesetzlichen Erben ersten Grades, dazu gehören die Kinder der Erblasser. Durch ein gemeinschaftliches Testament wird diese Erbfolge ausgeschlossen. Gerade wenn Ehepaare im Besitz einer Immobilie sind, ist das Berliner Testament vorteilhaft. Denn so wird sichergestellt, dass die Kinder ihren Anspruch auf die Immobilie erst dann geltend machen können, wenn beide Eltern verstorben sind. Vor dem Hintergrund der Erbschaftssteuer sollten jedoch die steuerlichen Freibeträge beachtet werden.

Die Nachteile des Berliner Testaments
Erben Kinder das gesamte Vermögen ihre Eltern auf einmal, kann es schnell vorkommen, dass der Freibetrag überstiegen wird. Ist das der Fall, geht damit oft ein steuerlicher Nachteil für die Kinder einher. Denn im Normalfall steht jedem Kind pro Erbfall eines Elternteils ein Freibetrag von 400.000 Euro zu, also insgesamt 800.000 Euro steuerfrei. Das ist beim Berliner Testament anders. Denn zunächst erbt der längerlebende Alleinerbe bzw. Ehepartner das Gesamtvermögen. Erst nach dem Tod des zweiten Elternteils erben die Kinder. Da diese also nur einmalig erben und nicht im Todesfall beider Eltern, kann ihnen ein Freibetrag von 400.000 Euro verloren gehen.

Berliner Testament: Pflichtteil vom Erbe für die Erben

Das Erbe in der Ehe
Verfassen Ehegatten ein Berliner Testament, setzen sie sich gegenseitig als Erben ein. Verstirbt ein Ehegatte, geht das Erbe auf den überlebenden Partner über. Das bedeutet für die Kinder, dass diese erst dann erben, wenn auch der zweite Ehepartner verstorben ist.

Wenn ein Kind den Pflichtteil vom Erbe erben möchte
Es kann vorkommen, dass Kinder nach dem Tod des zuerst verstorbenen Elternteils das Recht auf ihren Pflichtteil vom Erbe einfordern. Das kann für den noch lebenden Ehepartner finanziell schwierig werden. Beispielsweise dann, wenn der Pflichtteil vom Erbe nur aus dem Erlös einer Immobilie bezahlt werden kann und der noch lebende Ehepartner in dieser Immobilie wohnt.

Pflichtteil vom Erbe bei Strafklausel im Berliner Testament
Daher ist eine Strafklausel oft Bestandteil eines Berliner Testaments. Die Strafklausel soll Kinder davon abhalten, ihren Pflichtteil vom Erbe einzufordern, bevor der zweite Elternteil verstirbt. Fordern Kinder dennoch ihren Pflichtteil vor dem Tod des zweiten Elternteils ein, enterben sie sich in gewisser Weise selbst, und zwar aus folgendem Grund: Fordert ein Kind vor dem Tod des zweiten Elternteils seinen Pflichtteil vom Erbe ein, bekommt es lediglich die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, wobei das Kind nach dem Tod des zweiten Elternteil als Schlusserbe Anspruch auf den gesamten Nachlass gehabt hätte.

Ehegattentestament verfassen
Möchten Eheleute ihren Nachlass im Rahmen eines Berliner Testaments regeln, können Sie dieses von einem Notar aufsetzen lassen. Kümmert sich ein Notar darum, das Ehegattentestament aufzusetzen, handelt es sich um ein sogenanntes öffentliches bzw. notarielles Testament. Dieses hat den Vorteil der Rechtsberatung, Rechtssicherheit und der amtlichen Verwahrung durch den Notar.

Der letzte Wille in einem Berliner Testament kann auch von den Eheleuten selbst schriftlich fixiert werden. In diesem Fall handelt es sich um ein privates Testament. Es reicht, wenn einer der Ehegatten den genauen Inhalt der Willenserklärung leserlich niederschreibt. Die Formvorschriften für das Testament müssen jedoch gewahrt bleiben, sodass dieses handschriftlich verfasst, datiert und von beiden Eheleuten unterschrieben werden muss. Ist die Willenserklärung mehrseitig, sollte jede Seite durchnummeriert und unterschrieben werden.

Was passiert mit einem Berliner Testament bei Scheidung?
Das Berliner Testament ist für beide Eheleute verpflichtend. Das gemeinsame Testament wird allerdings unwirksam, sobald eine Ehe geschieden wird.

Vermögen & Erbschaftssteuer

Muss das Erbe versteuert werden?
Erbvermögen muss generell versteuert werden. Doch es gibt bestimmte Freibeträge. Ehepartner müssen ihr Erbe nur dann versteuern, wenn der Vermögenwert des Erbes 500.000 Euro überschreitet. Bei Kindern liegt der Freibetrag bei 400.000 Euro. Die Kinder der Erblasser erben in der Regel nur einmal und dann, wenn beide Ehepartner verstorben sind. In diesem Fall gilt der Freibetrag. Es kann vorkommen, dass im einmaligem Erbfall nach dem Tod beider Eltern die Erbsumme den Freibetrag für die Kinder übersteigt. Ist das abzusehen, kann die Erbschaft auf zwei Erbfälle verteilt werden, um den Freibetrag nicht zu übersteigen. Der Anspruch auf den Freibetrag besteht einmal in 10 Jahren.

Erbe und allgemeine Freibeträge

  • Ehegatten, Lebenspartner: 500.000 €
  • Kinder: 400.000 €
  • Enkel: 200.000 €
  • Eltern und Großeltern: 100.000 €
  • aus Steuerklasse II: 20.000 €
  • aus Steuerklasse III: 20.000 €

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Was ist eine Patientenverfügung? Was ist der Unterschied zur Vorsorgevollmacht?

Es gibt Situationen, in denen Menschen nicht mehr selbst darüber entscheiden können, welche medizinische Behandlung sie wünschen. Für diesen Fall gibt es die sogenannte Patientenverfügung. Über die Verfügung können Menschen vorsorglich festlegen lassen, welche medizinischen Maßnahmen im Fall der Fälle vorgenommen oder unterlassen werden sollen. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass der persönliche Wille erfüllt wird – auch wenn dieser im entscheidenden Moment nicht geäußert werden kann.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Wille eines Patienten kann vorsorglich im Rahmen einer Patientenverfügung schriftlich fixiert werden.
  • Im Rahmen der Verfügung können Patienten regeln, welche medizinischen Maßnahmen im Ernstfall ergriffen oder unterlassen werden sollen.
  • Sollte ein Patient seinen Willen nicht mehr frei äußern können, greifen die in der Patientenverfügungen fixierten Bestimmungen.
  • Ärzte müssen sich an die Bestimmungen in der Verfügung halten und den Patientenwillen wahren.

Was ist eine Patientenverfügung?

Jeder Mensch hat das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben und alle Entscheidungen, die damit verbunden sind. Jedoch kann es vorkommen, dass Menschen beispielsweise krankheitsbedingt oder durch einen schweren Unfall nicht mehr in der Lage sind, ihren Willen frei zu äußern. Auch dann nicht, wenn es zum Beispiel um die Frage geht, ob bei einem schweren Krankheitsverlauf lebenserhaltende Maßnahmen eingeleitet oder unterlassen werden sollen.

Gründe für eine Patientenverfügung

Wer dafür Sorge tragen will, selbst in einer solchen Situation seinen Willen gewahrt zu wissen, der kann dies frühzeitig über eine Patientenverfügung regeln. Die in der Willenserklärung schriftlich fixierten Festlegungen sind bindend und müssen sowohl vom behandelnden Arzt als auch vom Vertreter des Patienten befolgt werden, sofern die Festlegungen der aktuellen Lebens- und Behandlungssituation entsprechen. So bleibt der Patientenwille selbst im Zweifelsfall gewahrt.

Behandlung ohne Patientenverfügung

Wenn keine Patientenverfügung vorliegt oder die Angaben in der Willenserklärung unzureichend sind, wird gemeinsam vom behandelnden Arzt und Vertreter über die Behandlung des Patienten entschieden. Die Entscheidungen können jedoch nur auf Grundlage des mutmaßlichen Patientenwillens getroffen werden. Können sich beide Parteien nicht darauf verständigen, ob die beabsichtigen Entscheidungen dem Patientenwillen entsprechen, muss der Vertreter beim Betreuungsgericht eine entsprechende Genehmigung zur Behandlung einholen.

Wer darf eine Patientenverfügung verfassen?

Prinzipiell gilt: Eine Patientenverfügung darf verfassen, wer volljährig und einwilligungsfähig ist. Die Willenserklärung kann jederzeit formlos widerrufen werden.

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Was ist der Unterschied zwischen einer Patientenverfügung und einer Vorsorgevollmacht?
Eine Patientenverfügung ist nicht mit einer Vorsorgevollmacht zu verwechseln. Denn in einer Patientenverfügung wird lediglich der Patientenwille hinsichtlich medizinischer Behandlungen fixiert, an die sich sowohl Ärzte als auch Betreuer halten müssen.

In einer Vorsorgevollmacht hingegen wird eine Person bestimmt, die im Fall der Fälle einen Patienten nicht nur in medizinischen Belangen, sondern in allen wichtigen Lebensbereichen rechtswirksam vertreten kann. Eine Vorsorgevollmacht ist nur dann wirksam, wenn der Patientenwille beispielsweise aufgrund einer fortschreitenden Demenz nicht mehr eindeutig geäußert werden kann. Liegt keine Vorsorgevollmacht vor, wird vom Betreuungsgericht ein gesetzlicher Betreuer gewählt, der sich um die Angelegenheiten des Patienten kümmert.

Unterschied Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung

Eine Betreuungsverfügung unterscheidet sich von einer Vorsorgevollmacht. Im Rahmen einer Vorsorgevollmacht kann der potenziell künftige Patient selbst darüber bestimmen, eine Person zu bevollmächtigen, die im Fall der Fälle die Betreuung übernimmt. Daher kann von vornherein die gerichtliche Bestellung eines bevollmächtigten Betreuers verhindert werden. Anders ist die Situation bei der Betreuungsverfügung. Denn diese Verfügung ist nicht für eine bevollmächtigte Person, sondern für ein Betreuungsgericht bestimmt. Wird ein Patient betreuungsbedürftig, so kann das Gericht auf Grundlage der Betreuungsverfügung eine bevollmächtigte Betreuungsperson bestellen.

Muss eine Patientenverfügung notariell beglaubigt werden?
Es ist nicht zwingend erforderlich, eine Patientenverfügung von einem Notar beglaubigen zu lassen. Für die Rechtswirksamkeit der Verfügung genügt die eigenhändige Unterschrift.

Warum ist eine Patientenvollmacht sinnvoll?

Es kann vorkommen, dass man beispielsweise aufgrund eines Unfalls nicht mehr in der Lage ist, als Patient seinen Willen frei zu äußern – auch in Bezug auf die Einwilligung in medizinische Maßnahmen. Zu diesem Zweck gibt es die Patientenverfügung. Im Rahmen der Verfügung kann man vorsorglich regeln, welche medizinischen Maßnahmen im Ernstfall ergriffen oder unterlassen werden sollen. Der Patientenwille wird dadurch schriftlich fixiert und ist bindend für Ärzte sowie für Vertreter des Patienten.

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Bestattungsvorsorge: Rechtzeitig vorsorgen und Angehörige entlasten!

Heutzutage muss jeder Mensch für seine eigene oder die Bestattung seiner Angehörigen finanziell selber aufkommen. Wie die Finanzen im Todesfall aussehen, ist angesichts eventuell anfallender Pflege- und Heimkosten kaum vorherzusehen. Wer vorsorgt, entlastet seine Angehörigen. Bestattungsvorsorge bedeutet aber auch, die eigenen Wünsche für die zukünftige Bestattung inhaltlich und finanziell abzusichern.

Bestattungsvorsorge mit einem Treuhandvertrag

Bei einer Treuhandeinlage zahlt ein Kunde, entweder ausgehend vom Kostenvoranschlag des Bestatters oder einem gewünschten Bestattungsvorsorge-Paket zur geplanten Bestattung, Geld in einen Treuhandvertrag ein. Dieses wird als Treuhandvermögen sicher angelegt – kleiner positiver Nebeneffekt: für diese Anlage werden keine Negativzinsen fällig. Im Todesfall wird dieses Treuhandvermögen dann an den Bestatter zur Erfüllung des Vertrages ausgezahlt.

Vorteile eines Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrages mit der Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG

  • Entlastung Ihrer Angehörigen
  • Ohne Gesundheitsprüfung
  • Vertragsabschluss bis ins hohe Alter
  • Absicherung der ermittelten Bestattungskosten
  • Deutschlandweite Bestattung möglich
  • Möglichkeit zur Festlegung eines Wunschbestatters
  • Individuelle Trauerbegleitung durch Bestatter vor Ort möglich
  • Abholung, Überführung im Inland und Einbettung sowie Organisation der notwendigen Dokumente möglich
  • Schutz des angelegten Geldes für die angemessene Bestattungsvorsorge vor unberechtigtem Auflösungsverlangen (z.B. des Sozialamtes bei Pflegebedürftigkeit)
  • Sichere Geldanlage ohne Negativzinsen
  • Erhalt einer Ausfallbürgschaft für das eingezahlte Kapital
  • Jährlicher Kontoauszug
  • Auszahlung nicht in Anspruch genommener Gelder

Bestattungsvorsorge mit einer Sterbegeldversicherung

Eine weitere Option ist die Sterbegeldversicherung. Sie empfiehlt sich vor allem für jüngere Menschen. Hier werden monatlich kleine Beträge in eine Sterbegeldversicherung eingezahlt, die im Todesfall ausbezahlt wird. Gerade für Menschen mit kleineren Einkommen ist dies interessant. Es gibt in aller Regel keine Gesundheitsprüfung und das Geld wird nach entsprechenden Wartezeiten sofort nach Vertragsbeginn ausgezahlt.

Vorteile der Sterbeversicherung

  • Entlastung Ihrer Angehörigen
  • Ohne Gesundheitsprüfung
  • In Raten ansparbar, auch in kleinen Beiträgen
  • Absicherung entsprechend der gewünschten Versicherungssumme
  • Im Todesfall Auszahlung des angesparten Sterbegeldes an den Bezugsberechtigten
  • Deutschlandweite Bestattung möglich
  • Individuelle Trauerbegleitung durch Bestatter vor Ort möglich
  • Abholung, Überführung im Inland und Einbettung sowie Organisation der notwendigen Dokumente möglich
  • Schutz des angelegten Geldes für die angemessene Bestattungsvorsorge vor unberechtigtem Auflösungsverlangen (z.B. des Sozialamtes bei Pflegebedürftigkeit)

Was ist der Unterschied zwischen einer Sterbegeldversicherung und Treuhandvertrag?

Von einer Sterbegeldversicherung unterscheidet sich der Bestattungsvorsorgetreuhandvertrag grundlegend: Ein Treuhand-Vertrag ist keine Versicherung, sondern eine Form der Geldanlage.

Ihre persönliche Bestattungsvorsorge – Checkliste für eine sorgenfreie Zukunft

Bestattungsvorsorge gibt Sicherheit. Für Sie und Ihre Angehörigen.
Mit dieser übersichtlichen Checkliste denken Sie an alles, was für Ihre persönliche Bestattungsplanung wichtig ist. Treffen Sie selbstbestimmt Entscheidungen, entlasten Sie Ihre Familie und schaffen Sie Klarheit – schon zu Lebzeiten.

1. Persönliche Wünsche zur Bestattung festlegen

✔️ Bestattungsart wählen
Ob Erdbestattung, Feuerbestattung oder Seebestattung – entscheiden Sie, was zu Ihnen passt.

✔️ Ort der Beisetzung bestimmen
Wo möchten Sie zur letzten Ruhe gebettet werden?

✔️ Sarg oder Urne auswählen
Material, Form, Gestaltung – treffen Sie Ihre persönliche Wahl.

✔️ Ablauf der Trauerfeier gestalten
Musik, Lesungen, Rituale – geben Sie Ihrer Abschiedsfeier eine persönliche Note.

✔️ Blumenschmuck & Dekoration
Welche Farben, Blumen oder Symbole wünschen Sie sich?

✔️ Trauerredner & Organisation
Wer soll die Zeremonie begleiten oder übernehmen?

✔️ Teilnehmer & Ablauf festlegen
Wer soll eingeladen werden – und in welcher Form (Trauerfeier, Beisetzung, Trauercafé, Gedenktag etc.)?

✔️ Weitere persönliche Wünsche
Gibt es besondere Ideen oder Anmerkungen? Halten Sie sie schriftlich fest.

2. Finanzielle Vorsorge treffen

✔️ Kosten kalkulieren
Schätzen Sie die Kosten entsprechend Ihrer Wunschgestaltung realistisch ein.

✔️ Beratungstermin vereinbaren
Lassen Sie sich von uns umfassend und transparent zur Bestattungsvorsorge beraten.

✔️ Bestattung finanziell absichern
Ob über eine Sterbegeldversicherung oder einen Treuhandvertrag – sorgen Sie rechtzeitig vor.

✔️ Zuständigkeiten klären
Wer übernimmt im Fall der Fälle ggf. weitere Kosten?

✔️ Bestattungsverfügung aufsetzen
Falls Sie (noch) keinen Vorsorgevertrag mit uns abschließen möchten, halten Sie Ihre Wünsche verbindlich schriftlich fest.

3. Wichtige Dokumente vorbereiten

✔️ Testament oder Erbvertrag verfassen
Regeln Sie Ihren Nachlass rechtsverbindlich.

✔️ Vorsorgevollmacht & Patientenverfügung erstellen
Für medizinische und rechtliche Entscheidungen im Ernstfall.

✔️ Persönliche Unterlagen ordnen
Dazu zählen z. B. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Personalausweis.

✔️ Versicherungen im Blick behalten
Leben-, Unfall- oder Sterbegeldversicherungen gut zugänglich aufbewahren.

✔️ Verträge griffbereit halten
Wie z. B. Vorsorgeverträge oder finanzielle Absicherungen zur Bestattung.

4. Kommunikation mit Angehörigen

✔️ Wünsche besprechen
Führen Sie offene Gespräche mit vertrauten Personen.

✔️ Fundorte der Unterlagen mitteilen
Informieren Sie Ihre Angehörigen darüber, wo wichtige Dokumente aufbewahrt werden.

✔️ Benachrichtigung im Todesfall regeln
Wer soll informiert werden – und in welcher Reihenfolge?

5. Digitales Erbe regeln

✔️ Online-Konten & soziale Medien
Geben Sie klare Anweisungen für den Umgang mit Ihren digitalen Profilen.

✔️ Zugangsdaten sicher hinterlegen
Ob Passwortmanager oder verschlossener Umschlag – sorgen Sie für Zugänglichkeit.

✔️ Verantwortliche Person bestimmen
Wem vertrauen Sie die Verwaltung Ihres digitalen Nachlasses an?

6. Nachruf & Traueranzeigen

✔️ Nachruf planen
Soll ein Nachruf veröffentlicht werden? Wenn ja: Wo und in welchem Stil?

✔️ Textwünsche hinterlegen
Geben Sie Textvorschläge oder klare Richtlinien für mögliche Traueranzeigen mit.

✔️ Verantwortlichkeiten festlegen
Wer soll sich um Nachruf oder Anzeige kümmern?

7. Persönliche Abschiedsworte

✔️ Abschiedsbriefe oder -botschaften verfassen
Ein letzter Gruß an Ihre Liebsten – emotional und verbindend.

✔️ Zeitpunkt & Übergabe regeln
Wann und wie sollen diese Botschaften übergeben werden?

Wir sind für Sie da – persönlich und einfühlsam

Diese Checkliste bietet Ihnen eine hilfreiche Grundlage für Ihre persönliche Bestattungsvorsorge.
Sprechen Sie uns gerne an – wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen und Wünsche. Gemeinsam gestalten wir Ihre Vorsorge genau nach Ihren Vorstellungen.

👉 Vereinbaren Sie jetzt einen unverbindlichen Beratungstermin.

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Kondolenzschreiben



Was ist ein Kondolenzschreiben?

Je nach Trauerfall sollte ein Kondolenzschreiben anders verfasst werden. Auf dieser Seite finden Sie wertvolle Hinweise, wie Sie die richtigen Worte finden.

Kondolenz leitet sich vom lateinischen Wort „condolere“ ab, das so viel meint wie: mit einem anderen mitleiden. Mit einem Kondolenzschreiben – oft auch Beileidsbekundung genannt – drücken Bekannte oder Freunde des Verstorbenen den Angehörigen gegenüber ihr Mitgefühl in Form von tröstenden Worten aus. Doch manchmal fällt es Menschen schwer, die richtigen Worte für ein pietätvolles Kondolenzschreiben zu finden. Daher werden oft gängige Trauersprüche aufgeschrieben, die Hinterbliebene trösten und ihnen Kraft geben sollen.

Wann verschickt man das Kondolenzschreiben?
Erreichen Kondolenzschreiben die Angehörigen erst Tage, vielleicht sogar einige Wochen nach dem Todesfall und der Beisetzung des Verstorbenen, können die Worte, die den Hinterbliebenen eigentlich Trost spenden und Kraft geben sollen, frische Wunden der Trauer wieder aufreißen. Kondolenzschreiben sollten daher so früh wie möglich verfasst und verschickt werden, damit sie Hinterbliebene zeitnah erreichen und die tröstenden Worte den Angehörigen in einer schwierigen Lebensphase helfen.

Worauf man beim Verfassen von Kondolenzschreiben achten sollte
Was wirklich zählt, sind aufrichtig gemeinte Worte, die der Familie des Verstorbenen Trost spenden und ein Ausdruck von Anteilnahme und Mitgefühl sind.

Ein Kondolenzschreiben ist ein Ausdruck einer persönlichen Geste und der aufrichtigen Anteilnahme an der Trauer um den Verlust eines geliebten Menschen. Daher empfiehlt es sich, beim Verfassen des Kondolenzschreibens keinen Computer oder eine Schreibmaschine zu benutzen. Stattdessen sollte das Kondolenzschreiben handschriftlich verfasst werden, das wirkt wesentlich persönlicher. Dabei kommt es nicht darauf an, ob man eine schöne Handschrift hat. Was wirklich zählt, sind aufrichtig gemeinte Worte, die der Familie des Verstorbenen Trost spenden und ein Ausdruck von Anteilnahme und Mitgefühl sind.

Die richtigen Worte finden
Das Kondolenzschreiben sollte immer ein Ausdruck aufrichtiger Anteilnahme sein und niemals als Pflicht empfunden werden. Daher sollte darauf geachtet werden, unpersönliche Floskeln zu vermeiden, die für Angehörige eher verletzend als trostspendend wirken können. Dazu gehören beliebige Phrasen wie:

  • Die Zeit heilt alle Wunden
  • Das wird schon wieder
  • Du musst jetzt stark sein

Es braucht Zeit, die richtigen Worte für ein Kondolenzschreiben oder eine Kondolenzkarte zu finden, um wirklich auszudrücken, was man fühlt. Und diese Zeit sollte man sich auch nehmen, um eigene Formulierungen zu finden und persönliche Worte aufzuschreiben, die Angehörigen wirklich Trost spenden und Kraft geben.

Kondolenzschreiben persönlich abgeben oder per Post schicken?
Ob man sein Kondolenzschreiben persönlich übergeben, oder per Post verschicken sollte, ist abhängig davon, wie eng das Verhältnis zum Verstorbenen war und wie nahe man den Angehörigen steht. Wenn man eine langjährige Freundschaft mit dem Verstorbenen hatte und deshalb auch ein enges Verhältnis zu seiner Familie, ist es angebracht, das Kondolenzschreiben persönlich zu übergeben. Steht man der Familie des Verstorbenen weniger nah, sollte das Schreiben mit der Post verschickt werden.

Auch wenn es in Zeiten der Digitalisierung vielleicht naheliegend scheint und unter jungen Leuten oft verbreitet ist, sollten Trauersprüche und Kondolenzschreiben nicht per Whatsapp & Co. verschickt werden. Diese Form der Beileidsbekundung kann sehr beiläufig, unpersönlich und nicht zuletzt pietätlos wirken.

An wen schickt man ein Kondolenzschreiben?
Heute adressiert man den Umschlag eines Kondolenzschreibens oder einer Trauerkarte in der Regel nicht mehr mit der Formulierung „An das Trauerhaus Müller“. Hingegen dazu richtet man seine schriftliche Beileidsbekundung direkt an die Angehörigen des Verstorbenen. Je näher man diesen steht, desto persönlicher kann die Anrede ausfallen. Ist das Verhältnis zu Hinterbliebenen nicht so eng, sollte die Anrede förmlicher gehalten werden. Förmliche Anreden für Beileidsbekundungen sind:

  • Liebe/r (Vorname)
  • Liebe/r Frau / Herr (Familienname)
  • Liebe Familie (Familienname)
  • Sehr geehrte/r Frau /Herr (Name)
  • Sehr geehrte Familie (Name)
  • Liebe Trauerfamilie

Inhalt des Kondolenzschreibens
Todesumstände können sehr unterschiedlich sein. Manche Menschen haben ein langes und erfülltes Leben geführt, andere sind in jungen Jahren viel zu früh verstorben. Der Inhalt des Kondolenzschreibens sollte sich daher an den Umständen des Todes orientieren. Wir haben einige Textbeispiele für Kondolenzschreiben für Sie zusammengestellt, die unterschiedlichen Situationen angemessen sind.

Kondolenzschreiben Muster & Beispiele

 

Trauerfall im Bekanntenkreis, bei Freunden

Lieber …,

als ich vom Tod von hörte, konnte ich es erst gar nicht glauben. Jeder weiß um den Tod und die menschliche Sterblichkeit, wenn es aber im Kreis enger Freunde und Bekannte geschieht, lässt es einen richtig erschaudern. Immer sterben nur die anderen, so denkt man. Jetzt ist der Tod in Haus eingekehrt, er möge aber nicht das letzte Wort haben.

Von ganzem Herzen will ich meine tief empfundene Anteilnahme in dieser schweren Zeit aussprechen. Anteilnahme ist ein großes Wort, wo doch jetzt vor allem diesen schweren Verlust zu erleiden und auszuhalten Gerne erinnere ich mich an viele schöne und tiefe Momente, in denen mir begegnet ist.

Besonders ist mir in bleibender Erinnerung:
Ich habe in vielen Begegnungen sehr schätzen gelernt. Zu seinen positiven Eigenschaften zähle ich:

Alle guten Wünsche in diesen Tagen der Trauer, des Nachdenkens und Abschiednehmens!

Sehr geehrte …,

ein langes und erfülltes Leben Ihres Angehörigen ging nun friedvoll und in Dankbarkeit zu Ende. Ich möchte Ihnen, auch im Namen meiner Familie, Mitgefühl und Anteilnahme aussprechen.

Mehr als diese Anteilnahme wiegt aber für mich Respekt und Hochachtung vor der Art, wie Ihr aufrichtig und geradlinig das Leben gemeistert hat. Jeden Tag erfahren wir aus der ganzen Welt über die Medien, wie viele Lebensentwürfe scheitern, wie viele Biographien plötzlich abgerissen werden, wie viel ungelebtes Leben oft unversöhnt und gewaltsam endet. Da ist es umso trostreicher auf die positive Grundeinstellung von zu schauen.

Möge Ihnen in aller Trauer doch auch die tiefe innere Gewissheit zuteilwerden, dass Ihr Verstorbener das Leben in großer Fülle ausschöpfen durfte, in Höhen und Tiefen, in Licht und Schatten. So grüßt Sie herzlich

Lieber… ,

wieder einmal ist der Tod in unserer Familie eingekehrt, er möge bei aller Trauer nicht das letzte Wort haben! Jeder in der Familie hat zu ein anderes persönliches Verhältnis gehabt, jeder hat anders gesehen, wertgeschätzt, ist ihm anders begegnet.

Ich empfand es immer als sehr wohltuend, wenn ich im Zusammensein erfahren durfte, was besonders wichtig war: In diesen Tagen ist es besonders Deine Aufgabe, die Beerdigung und die Vorbereitungen des Abschieds zu organisieren. Ich will Dir dabei nicht noch „kluge Ratschläge“ geben, Dir vielmehr signalisieren: Wenn Du konkrete Hilfe und Unterstützung brauchst, sag mir, was ich tun kann.

Meine persönliche Überzeugung ist, dass wir mit dem Tod nur unsere äußere Rolle wechseln, die Toten aber weiterhin fest zum Kreis unserer Verwandtschaft zählen und gehören. In diesen Tagen wollen wir zusammenstehen und in Liebe und Erinnerung an denken.

Alle guten Wünsche sendet

Sehr geehrte …,

in diesen Tagen habe ich vom Tod unseres gehört.

Die Zeit dreht sich immer schneller, so empfinden es sehr viele Menschen in der Gegenwart. Umso schneller geht im täglichen Getriebe alles wieder seinen Gang, als ob der Tod gar kein Anlass wäre, auch einmal inne zu halten.

Ich will Ihnen meine aufrichtige Anteilnahme aussprechen und tue dies auch im Namen von .

Als berufliche Weggefährten haben wir freilich nicht die gleiche persönliche Bindung zu wie Sie im Kreis der Familie. Ich will Ihnen aber sagen, dass ich Ihren Angehörigen sehr geschätzt habe. Besonders positiv ist uns allen in Erinnerung:

Jede Arbeit lebt nicht vom Verdienst alleine, sondern von den Menschen, die hinter dieser Arbeit stehen und für diese Arbeit einstehen. In diesem Sinne bleibt ein Teil der Lebensleistung Ihres immer auch Teil unserer . Im Buch der Geschichte hat jeder seinen Platz, auch gehört dazu!

Ihnen wünsche ich in den Tagen des Abschieds und der Trauer Kraft, Mut und Perspektive! In herzlicher Verbundenheit!

Sehr geehrte …,

ich habe erfahren müssen, dass für immer von uns gegangen ist.

Wenn wir uns auch nur durch gekannt haben, darf ich Ihnen versichern, dass ich als sehr angenehmen und bemerkenswerten Menschen wahrgenommen habe.

Seine , machten alle Kontakte mit für mich zu erfreulichen und positiven Begegnungen.

Bitte erlauben Sie mir, Ihnen und Ihrer Familie meine aufrichtige Anteilnahme zu übermitteln.

Mit stillen Grüßen

Liebe …,

der Freitod von hat in eine der schlimmsten menschlichen Herausforderungen geführt.

Keiner kann in das Herz eines anderen Menschen vollkommen hineinschauen und so werden wohl immer bange Fragen offen bleiben.

Ich wünsche aber so gut ich kann: Verlieren Sie sich nicht in Selbstvorwürfen, marternden Anklagen und Vermutungen.

Ich wünsche Kraft, ehrliche Menschen an Seite und die schwere, aber doch tiefe Wahrheit: Der Mensch ist in seinem Tun frei.

In diesen Tagen der Bestürzung und des bohrenden Schmerzes wünsche ich Ihnen Kraft und langen Atem.

Sehr geehrte Familie …,

fassungslos und tief betroffen stehe ich mit vor dem schlimmsten Schicksalsschlag, der Menschen treffen kann: dem Verlust der eigenen Kinder!

Sie haben verloren. Es ist so furchtbar hart und gegen die Natur, wenn Kinder vor ihren Eltern gehen müssen. In das Grab der Kinder zu schauen, ist ein Blick in den Abgrund! Zum Tod Ihres kleinen Sonnenscheins spreche ich Ihnen meine aufrichtige Anteilnahme und mein tief empfundenes Mitgefühl aus. war so fröhlich, so unbeschwert, so voller Leben und guter Anlagen! Wir alle wissen, wie stolz Sie auf waren und wie sehr Sie Ihr Kind umsorgt und gefördert haben.

Der Tod eines so jungen, hoffnungsvollen Menschen ist für uns alle nur schwer begreiflich.

Ihnen gelten mein herzliches Beileid und unsere Trauer.

Lieber …,

als ich vom Tod von hörte, konnte ich es erst gar nicht glauben. Jeder weiß um den Tod und die menschliche Sterblichkeit, wenn es aber im Kreis enger Freunde und Bekannte geschieht, lässt es einen richtig erschaudern. Immer sterben nur die anderen, so denkt man. Jetzt ist der Tod in Haus eingekehrt, er möge aber nicht das letzte Wort haben.

Von ganzem Herzen will ich meine tief empfundene Anteilnahme in dieser schweren Zeit aussprechen. Anteilnahme ist ein großes Wort, wo doch jetzt vor allem diesen schweren Verlust zu erleiden und auszuhalten Gerne erinnere ich mich an viele schöne und tiefe Momente, in denen mir begegnet ist.

Besonders ist mir in bleibender Erinnerung:
Ich habe in vielen Begegnungen sehr schätzen gelernt. Zu seinen positiven Eigenschaften zähle ich:

Alle guten Wünsche in diesen Tagen der Trauer, des Nachdenkens und Abschiednehmens!

 

Bestattungen Welp / Leistungen rund um Bestattungen

Das Bestattungsinstitut Werner Welp ist seit 90 Jahren in Familienbesitz

Wenn ein geliebter Mensch stirbt, so ist dies verbunden mit einem großen Schmerz. Zudem gibt es vieles zu organisieren und zu regeln – und das in Zeiten tiefer Trauer. Kompetente Begleitung bietet deshalb seit neun Jahrzehnten das Bestattungsinstitut Werner Welp an der Zeughausstraße 30, das noch heute in Familienhand ist und von Cornelia Welp geleitet wird.

Fast ein Jahrhundert in Oldenburg

Gegründet wurde das Unternehmen am 21. April 1931. Tischlermeister Josef Welp schuf einen Tischlereibetrieb mit angeschlossenem Bestattungsinstitut. Relativ schnell entwickelte sich daraus ein Bestattungsunternehmen, das nach der Anschaffung des ersten Bestattungskraftwagens durch Überführungen ins Umland und in weiter entfernte Gebiete auch über die Grenzen der Stadt hinaus bekannt war. Nachdem der Gründer 1945 in Polen gefallen war, nahm seine Witwe Josepha den Betrieb des Instituts nach dem Krieg allein wieder auf. 1949 wurde ein weiterer Wagen angeschafft. Die Heirat mit dem Tischlermeister Max Hesse war für sie eine große Unterstützung, und bereits 1951 wurde dem Unternehmen das Fachzeichen des Deutschen Bestattungsgewerbes verliehen. 1955 trat Werner Welp, der Sohn des Firmengründers, in die Firma ein.

Später legte er die Prüfung zum Tischlermeister vor der Handwerkskammer Oldenburg ab, außerdem die zum
„Fachgeprüften Bestatter“. Mit nur 62 Jahren verstarb Werner Welp, dem das Familienunternehmen seine heutige Größe verdankt. Anschließend übernahmen die Kinder Jürgen und Cornelia 1999 den Betrieb. Heute führt die „Geprüfte Bestatterin“ Cornelia Welp, die auch dem Beirat im Bestatterverband Niedersachsen angehört, das Institut. Unterstützt wird sie von einem zwölfköpfigen Team und ihrem Lebenspartner Joachim Hübner.

Erfahrung und Weiterentwicklung

In den vergangenen Jahrzehnten hat sich viel getan. Zwar blickt das Bestattungsinstitut Werner Welp auf jahrelange Erfahrung zurück, dennoch hat man hier auch immer sehr viel Wert auf Fortbildung und Weiterentwicklung gelegt, um immer auf dem neuesten Stand der Möglichkeiten zu sein. Heute bietet der Betrieb sämtliche Formen einer Bestattung, Überführungen im In- und Ausland oder Bestattungsvorsorgen sowie Regelung des Digitalen Nachlasses und Fingerprint. Für eine würdevolle und individuelle Abschiednahme steht Cornelia Welp mit ihrem gesamten Team zur Verfügung – sei es in beratenden Gesprächen oder bei der Gestaltung der Trauerfeierlichkeiten.

Für diese steht ein moderner, würdevoller Andachtsraum mit 70 Sitzplätzen zur Verfügung. Zudem erledigt das Bestattungsunternehmen Werner Welp alle notwendigen Formalitäten mit Behörden und anderen Institutionen. „Ein Jubiläum ist eine gute Gelegenheit, auf das Erreichte zurückzublicken und sich neue Ziele für die Zukunft zu setzen. Viele Menschen waren bisher daran beteiligt, auch meine Mutter, der ich hiermit ganz herzlich für alles danken möchte. Seit 2019 ist sie im wohlverdienten Ruhestand“, sagt Cornelia Welp, die Enkelin des Firmengründers.

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Würdevolle Bestattungen mit Welp aus Oldenburg

90 Jahre Bestattungsinstitut Werner Welp

Von der Tischlerei zum modernen Bestattungshaus

Bestattungsinstitut Welp steht fest an der Seite der Trauernden – Einen würdevollen Rahmen für jede Trauerfeier erhalten Sie bei uns – und das schon seit 90 Jahren!
Im Laufe der Jahre änderten sich die Anforderungen an die Bestatter. Schließlich waren es nicht mehr nur die Tischler, die sich um eine ordnungsgemäße Beerdigung und die Begleitung der Hinterbliebenen kümmerten, sondern Menschen, die ihr Wissen in zahlreichen Bereichen des Handwerks eines modernen Bestatters vertieften. Das gilt auch für die Familie Welp, so dass dem Unternehmen im Jahre 1951 das Fachzeichen des Deutschen Bestattungsgewerbes verliehen wurde.

1955 trat der Sohn des Firmengründers in den Betrieb ein und machte seinen Namen zum Unternehmenstitel: Bestattungsinstitut Werner Welp. 1963 legte er die Prüfung zum Tischlermeister ab, 20 Jahre später folgte der erfolgreiche Abschluss zum Fachgeprüften Bestatter. Unter seiner Inhaberschaft erlangte der Betrieb seine heutige Größe. Als er 1999 im Alter von nur 62 Jahren starb, übernahmen die Kinder Cornelia und Jürgen den Betrieb. Auch er verstarb viel zu früh im Alter von nur 38 Jahren am 27. Juli 2006. Heute führt die „Geprüfte Bestatterin“ Cornelia Welp, die auch dem Beirat im Bestatterverband Niedersachsen angehört, das Institut. Unterstützt wird sie von einem zwölfköpfigen Team und ihrem Lebenspartner Joachim Hübner.

In schweren Stunden für die Trauernden da

Rund um die Uhr ist das Team des Bestattungsinstituts Welp erreichbar und somit zu jeder Tag- und Nachtzeit für Angehörigen im Todesfall ein wichtiger Ansprechpartner. Im Vordergrund steht die Beratung zu sämtlichen Angelegenheiten rund um die würdevolle und individuelle Gestaltung der Trauerfeier und der Bestattung, die in vielfältiger Form möglich ist: Erd-, Feuer- oder Seebestattung oder aber unter Bäumen in einem Wald. Ebenfalls möglich sind Überführungen im In- und Ausland. Für die Trauerfeierlichkeiten steht ein moderner, würdevoller Andachtsraum mit 70 Sitzplätzen zur Verfügung. Der Abschied am offenen Sarg kann in den eigenen Räumlichkeiten angeboten werden.

Zudem kümmern sich Cornelia Welp und das Team um Formalitäten mit Behörden, Terminabsprachen mit Kirchen, städtischen Friedhöfen, zuständigen Pfarrern und Pfarrerinnen, Pastoren und Pastorinnen sowie freien Rednern. Auch die Regelung des digitalen Nachlasses kann übernommen werden. Der gewünschte Trauerdruck wird im Hause Welp nach mit modernen technischen Standards ausgeführt. Somit können dem Kunden kurzfristig die individuellen Drucksachen zur Verfügung gestellt werde, wobei eine Vielzahl unterschiedlicher Papiere und Motive möglich sind. Wer selbst nach dem Tod eines geliebten Menschen diesen in seiner Nähe wissen möchte, dem bieten sich diverse Möglichkeiten als Andenken an den Verstorbenen. Eine davon ist der Fingerprint, der als Erinnerungsschmuck getragen werden kann.

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Trauermusik Oldenburg

Was ist Trauermusik?

Als Trauermusik bezeichnet man Musikstücke, die bei einer Beerdigung während der Trauerfeier und beim Ablassen des Sarges oder der Urne gespielt werden. Man nennt diese Stücke auch Trauerlieder, Beerdigungslieder oder Abschiedslieder.

Traditionelle christliche Begräbnisfeiern werden ausschließlich von Kirchenliedern oder sogar von einem Requiem begleitet.

Dagegen ist die Auswahl bei modern ausgerichteten Gottesdiensten und bei konfessionslosen Abschiednahmen weitaus größer.

Je nach dem Geschmack der Angehörigen oder den Wünschen des Verstorbenen werden hier auch weltliche Trauerlieder gespielt, vom klassischen Klavierstück bis zum Rocksong oder gefühlvollen Balladen.

Trauermusik auswählen
Eine Auswahl der Trauerlieder ist besonders leicht, wenn der Verstorbene bereits zu Lebzeiten eine Musikauswahl getroffen hat (z. B. im Rahmen einer Bestattungsvorsorge). Seine individuellen Lieblingsstücke bilden dann einen sehr persönlichen Rahmen für die Trauerfeier. Dies können Lieder sein, die die Persönlichkeit des Verstorbenen besonders gut widerspiegeln oder die er für besonders gut geeignet hält, um seinen Angehörigen bei der Bestattung Trost zu spenden.

Live oder vom Tonträger?
Hat der Verstorbene keine Wünsche geäußert, müssen die Hinterbliebenen selbst entscheiden, welche Lieder sie hören möchten. Je nachdem, ob die Trauerfeier beim Bestatter, in der Kirche oder in einer Trauerhalle stattfindet, und abhängig von den Gegebenheiten vor Ort, kann die Musik live gespielt werden oder von einem Tonträger kommen. Bei kirchlichen Trauerfeiern steht in der Regel eine Orgel oder zumindest ein Harmonium sowie ein Orgelspieler zur Verfügung.

Zusätzlich oder alternativ können aber auch andere Musikinstrumente wie zum Beispiel Geigen, Gitarren oder Trompeten eine schöne Wirkung entfalten.

Besonders feierlich wirkt Trauermusik, wenn sie von einem Chor oder von der Trauergemeinde selbst durch Gesang begleitet wird.

Wenn kein Musikinstrument zur Verfügung steht oder niemand, der eins spielen kann, ist es durchaus üblich, Trauermusik von einem Tonträger wie Kassette, CD oder USB-Stick zu hören.

Tonträger
Ob die Trauermusik live gespielt wird oder vom Tonträger kommt, hängt natürlich auch davon ab, welche Beerdigungslieder gewünscht sind. Ein klassisches Stück oder auch ein Volkslied kann sehr reizvoll klingen, wenn es auf der Orgel oder mit einer einzelnen Geige gespielt wird. Aber vielleicht hat sich der Verstorbene ja explizit einen Popsong wie „Atemlos“ von Helene Fischer als Trauerlied gewünscht oder er war ein Fan von Johnny Cash. In diesem Fall wäre es sicher in seinem Sinne, wenn Sie eine Originalversion abspielen lassen.

Beispiele für beliebte Trauerlieder
Obwohl jeder Verlust und jede Trauer einzigartig sind, gibt es Musikstücke, die jeden berühren und Gefühle wie Trauer und Schmerz, aber auch Liebe und Dankbarkeit transportieren.

Kirchliche Trauermusik

  • Großer Gott, wir loben dich
  • Jesus, meine Zuversicht
  • Komm, Herr, segne uns
  • Morgenglanz der Ewigkeit
  • Nun ruhen alle Wälder
  • O Welt, ich muss dich lassen
  • Von guten Mächten wunderbar geborgen
  • Wir sind nur Gast auf Erden

Klassische Trauermusik

  • Air/Suite No.3 in D, BWV 1068 (Johann Sebastian Bach)
  • Ave Maria/Ellens dritter Gesang (Franz Schubert)
  • Friedhofsquartett/Streichquartett D-Dur Hob III: 79 (Joseph Haydn)
  • Largo (Georg Friedrich Händel)
  • Mondscheinsonate/Klaviersonate Nr. 14, 1. Satz (Ludwig van Beethoven)
  • Morgenstimmung (Edvard Grieg)
  • Lacrimosa – Requiem (Wolfgang Amadeus Mozart)
  • Träumerei (Robert Schumann)
  • Trauergesang (Felix Mendelssohn Bartholdy)

Moderne Trauerlieder

  • Amazing Grace (z. B. LeAnn Rimes)
  • Der Weg (Herbert Grönemeyer)
  • Die Rose (Helene Fischer)
  • Hallelujah (Leonard Cohen)
  • I did it my Way (Frank Sinatra)
  • Someone like you (Adele)
  • So wie du warst (Unheilig)
  • Tears in Heaven (Eric Clapton)
  • Time to say Goodbye/Con te partirò (Andrea Bocelli, Sarah Brightman)

 

Wann wird Trauermusik gespielt?
Zur Einleitung der Trauerfeier wird üblicherweise ein Instrumentalstück gespielt. Es signalisiert den Beginn der Beerdigung und stimmt die Gäste auf das Gedenken an den Verstorbenen ein.

Christliche Trauerfeiern folgen anschließend in der Regel einem festen Ablauf mit Gesang, Gebeten, Predigt und Glaubensbekenntnis.

Bei einer konfessionslosen Feier sind Sie in der Gestaltung sehr viel freier. Je nachdem, ob es einen oder mehrere Trauerredner gibt, können Sie nach der Rede oder zwischen den verschiedenen Trauerreden ein oder mehrere Musikstücke spielen.

Bei einer Trauerfeier ohne Redner haben die Angehörigen Zeit, sich bei leiser Trauermusik still vom Verstorbenen zu verabschieden.

Wenn der Sarg oder die Urne ins Grab abgelassen wird, besteht ein letztes Mal die Gelegenheit, ein Abschiedslied als Gruß für den Verstorbenen zu spielen.

Wirkung von Trauermusik
Trauermusik wirkt beruhigend und tröstend. Sie würdigt den Verstorbenen und spricht Gedanken und Gefühle aus, für die die Trauernden keine Worte finden. Sie verbindet die Trauergemeinde miteinander und sie hilft, Emotionen zu- und freizulassen. Lieder erinnern an die gemeinsame Zeit und wecken Erinnerungen, die für jeden eine individuelle Bedeutung haben.

Leichte oder heitere Musikstücke drücken Dankbarkeit für Liebe und die gemeinsam verbrachte Zeit aus sowie Zuversicht auf Trost und die Hoffnung auf ein Wiedersehen.

Schwere, traurige Musik und Trauermärsche verleihen der Betroffenheit und Trauer um den geliebten Menschen Ausdruck.

Die Lieblingsmusik des Verstorbenen ruft gemeinsame Erlebnisse in Erinnerung

Abschied in Würde
Erleichtern Sie sich die Planung der Beerdigung. Wir gestalten für Sie eine Abschiednahme nach Ihren Wünschen.

Würdevolle Bestattungen mit Welp aus Oldenburg

In schweren Zeiten für Sie da

Der Tod eines lieben Menschen hinterlässt eine große Lücke. Neben der Trauer gibt es für die nächsten Angehörigen zudem viele Dinge zu erledigen: Behördengänge, Formalitäten und eine würdevolle Trauerfeier. Hierbei unterstützt das 1931 gegründete Bestattungsinstitut Werner Welp in der Zeughausstraße 30. „Wir finden für jede Familie die individuelle Beratung in allen Angelegenheiten rund um den Trauerfall“, sagt die heutige Inhaberin und geprüfte Bestatterin Cornelia Welp. Dafür nimmt man sich viel Zeit, denn trotz des traurigen Anlasses wünscht sich Cornelia Welp, dass die Angehörigen die Trauerfeier im Nachhinein auch als schön empfinden – ein letztes gemeinsames Miteinander mit dem Verstorbenen, das seiner würdig ist.

Individuelle Möglichkeiten
Formen der letzten Ruhe gibt es immer mehr. Neben den traditionellen Erd-, Feuer- und Seebestattungen entscheiden viele sich zunehmend für die Beisetzung in der Natur, also einem Friedwald. Auch Außergewöhnliches wie die Verewigung als Diamant wird von Zeit zu Zeit gewählt. Bei Bedarf nimmt das Bestattungsunternehmen Überführungen vor (In- und Ausland), ebenso Umbettungen und Exhumierungen. Profitieren Sie von dieser Kompetenz und wenden Sie sich im Trauerfall oder zur Bestattungsvorsorge vertrauensvoll an das Team des traditionsreichen Familienunternehmens. Ist ein Trauerfall eingetreten, ist das Bestattungsunternehmen Welp rund um die Uhr für die Angehörigen da – auch nachts oder an Sonn- und Feiertagen. „Auch nach der Bestattung können Sie sich jederzeit mit Ihren Fragen und Problemen an uns wenden“, sagt Cornelia Welp.

Eine wertvolle Hilfe
„Viele Menschen wissen gar nicht, was heutzutage alles möglich ist. Gerade bei jüngeren Verstorbenen wünschen sich die Angehörigen beispielsweise manchmal eine Sargbemalung.“ Transparenz ist Cornelia Welp und ihrem zwölfköpfigen Team dabei sehr wichtig, auch mit Blick auf die Kosten, immerhin geht es nicht nur um einen passenden Sarg und die eigentliche Bestattung, sondern auch um den entsprechenden Blumenschmuck, die Trauerkarten, die im Haus selbst gedruckt werden können, den richtigen Pfarrer oder aber freien Trauerredner. Bei all diesen Dingen koordiniert das Bestattungsinstitut Welp und kümmert sich um anfallende Formalitäten und einen ordnungsgemäßen Ablauf. „Auch Rücküberführungen in die Heimat gibt es zunehmend durch das Miteinander vieler Kulturen.“ Sämtliche Leistungen rund um Bestattung und Vorsorge gibt es hier aus einer Hand.

Gut vorgesorgt
Ein Todesfall ist immer mit Kosten verbunden, aber auch mit der Frage, welche Form der Bestattung der Verstorbene für sich wohl am liebsten gewählt hätte. Möglich ist daher eine Vorsorge in verschiedene Richtungen. „Sie können bei uns beispielsweise schriftlich hinterlegen, wie die eigene Trauerfeier aussehen soll, sogar welche Lieder gespielt werden dürfen.“ Auch finanziell kann man vorsorgen, um die Angehörigen zu entlasten. Möglich ist dies über die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG oder die Sterbegeldversicherung. Auch hierzu berät das Team um Cornelia Welp gerne.

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Beerdigung, Bestattung und Trauerfeier in Zeiten der Corona-Krise

Trotz aller Beschränkungen und Vorsichtsmaßnahmen, Abschied und Trauer ist gerade in der heutigen Zeit besonders wichtig! Bestattungen sind ausdrücklich vom Kontaktverbot ausgenommen. Leider können diese jedoch nur noch unter Berücksichtigung des §11 Abs. 4 CoronaSchVO erfolgen. D.h. bei der Bestattung ist der Kreis der Teilnehmer auf den engsten Familienkreis zu beschränken und die dort genannten hygienischen Mindestanforderungen zu beachten.

Ihre Cornelia Welp